Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung: Steigerung des Nettolohns
Das Finanzamt ermöglicht Ihnen, bei besonderen Belastungen einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung zu stellen. Für 2018 ist ein Antrag seit Oktober möglich.
Gründe für die Steuerermäßigung
Viele Steuerpflichtige machen steuermindernde Belastungen wie Reisekosten erst in ihrer Steuererklärung geltend. Daraus folgt eine Steuerrückzahlung. Mit dem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gibt es eine attraktive Alternative, die wir Ihnen als ASK Steuerberatung in Hannover ans Herz legen möchten: Stellen Sie einen Antrag auf Lohn-Steuerermäßigung, dadurch reduziert sich ab der nächsten Gehaltszahlung der automatische Steuerabzug! Einen Freibetrag können Sie für zahlreiche Sonderausgaben, Werbekosten und außergewöhnliche Belastungen beantragen, in den meisten Fällen muss die Summe mindestens 600 Euro im Jahr betragen. Zu den Ausgaben zählen zum Beispiel Unterhaltsleistungen, die Entfernungspauschale, Kinderbetreuungskosten, Kosten für die erste Ausbildung und der Hinterbliebenenpauschbetrag.
Die Form der Antragsstellung
Das Finanzamt hält für die Lohnsteuer-Ermäßigung einen separaten Vordruck bereit. Seit diesem Jahr beinhaltet der Hauptvordruck den “Vereinfachten Vordruck auf Lohnsteuerermäßigung”. Zusätzlich ist je nach individueller Situation das Ausfüllen der Anlagen Kinder, Werbekosten oder Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen erforderlich. Den Antrag können Sie für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren stellen. Stehen die Ausgaben fest, reichen Sie den Antrag bestenfalls im Vorjahr ein. Seit Oktober 2017 nehmen die Finanzbehörden die Anträge für 2018 entgegen. Denken Sie daran, dass Sie Änderungen in Form geringerer Kosten dem Finanzamt unverzüglich mitteilen müssen.
Expertentipp der ASK Steuerberatung:
Wir als ASK Steuerberatung empfehlen Ihnen diese Chance zu nutzen. Sie profitieren unmittelbar von den Freibeträgen und einem höheren Nettoeinkommen. Sie müssen nicht bis in das nächste Jahr auf eine Steuerrückzahlung warten. Noch wichtiger: Manche Sozialleistungen wie das Elterngeld hängen vom Nettogehalt ab. Verzeichnen Sie dank einer Lohnsteuer-Ermäßigung ein höheres Nettoeinkommen und empfangen Sie höhere Sozialleistungen.