Das Ausscheiden eines Gesellschafters – Mehr als nur ein interner Vorgang
Das Ausscheiden eines Gesellschafters bedeutet für ein Unternehmen auf vielen Ebenen eine große Veränderung. Je nach Position und Art des Gesellschafters kommt es zu tiefgreifenden Wechseln, die auch mit finanziellen Aspekten verbunden sind. Denn je nach Rechtsform des Unternehmens wird der Gesellschafter natürlich auch ausgezahlt, weswegen das Ausscheiden eines Gesellschafters auch eine Frage des Steuerrechts, und natürlich auch eine juristische Fachfrage ist.

Die Übergabe vorbereiten
Besonders wichtig für die Unternehmensübergabe ist es, den Prozess gut zu planen und vorzubereiten. Denn es sind natürlich zahlreiche Fragen zu klären, die nicht nur das Unternehmen selbst, sondern vor allem auch die finanzielle Situation der Beteiligten betreffen. So spielt natürlich bei Unternehmensübergaben das Erbrecht eine besondere Rolle, berührt mag aber auch die Frage der Schenkungssteuer sein und nicht zuletzt geht es um die steuerliche Optimierung der Kapitalerträge. Das Entscheidende ist bei einer solchen Übergabe zu Lebzeiten aber natürlich die Zufriedenheit aller Familienmitglieder. Schließlich soll sich niemand benachteiligt oder übervorteilt fühlen. Alle diese Fragen können wir von der ASK Steuerberatung in Hannover für Sie im Rahmen einer Beratung schon im Vorhinein abklären, wenn Sie eine vertrauliche Beratung bei uns in Anspruch nehmen.
Offene Kommunikation
Es hat sich in der Vergangenheit immer als nützlich erwiesen, in Zusammenhang mit einer familieninternen Unternehmensübergabe eine offene Kommunikation nach innen zu pflegen. Schon frühzeitig sollten Sie sich daher entscheiden, wer geeignet wäre, Ihr Unternehmen nach Ihrem Ausscheiden entsprechend weiterzuführen. Hier gilt es dann, erste Gespräche zu führen, gleichzeitig aber auch jene Familienmitglieder einzubinden, die operativ eine andere oder auch gar keine Rolle im Unternehmen spielen sollten. So kann aus der Situation schon im Vorhinein viel Spannung genommen werden und ein harmonischer Übergang vorbereitet werden. Ist das geklärt, empfiehlt sich ein erstes Beratungsgespräch beim Experten, etwa bei der ASK Steuerberatung in Hannover, wo wir bereits langjährige Erfahrung gerade mit dem Betriebsübergang in privaten mittelständischen Familienunternehmen haben, aber auch über die notwendigen Experten aus allen Bereichen verfügen.
Das Erbrecht in Deutschland
Erbrechtliche Fragen
Im deutschen Erbrecht ist eine Unternehmensübergabe steuerlich stark begünstigt. Zwischen 85 und 100 % der normalerweise fälligen Erbschaftssteuer werden erlassen, wenn der Nachfolger den Betrieb mindestens fünf bzw. sieben Jahre weiterführt. Dies allerdings immer unter der Voraussetzung, dass die Anzahl der Arbeitsplätze bzw. die ausbezahlte Lohnsumme nicht verringert wird. Auch letztere Regelung gilt aber wiederum für Betriebe mit unter 20 Beschäftigten nicht. Dazu kommen noch zahlreiche Ausnahmeregelungen für verschiedene Branchen wie etwa die Landwirtschaft. Eine genaue steuerliche Beratung durch Experten ist also unerlässlich. Kommen Sie doch einfach zur ASK Steuerberatung nach Hannover, wo sämtliche Experten an einem Platz zu finden sind.
Was beim Erbrecht auch nicht außer Acht gelassen werden darf, ist die Versorgung anderer erbberechtigter Familienmitglieder, sofern diesen kein Teil am Unternehmen zugesprochen wird. Diese müssten dann vom Übernehmer ausbezahlt werden, sie könnten also ihren Pflichtteil am Vermögen des Übergebenden und damit zukünftigen Erblassers in bar ablösen. Auch hier stellt sich dann die Frage der Erbschaftssteuer, aber auch der Finanzierung durch den einzigen Übernehmer. Mit entsprechender Beratung im Vorfeld – etwa durch die Experten der ASK Steuerberatung in Hannover – können hier für alle Seiten zufriedenstellende Lösungen gefunden werden.
Die Sicherung des eigenen Lebensabends
Der eigene Lebensabend
Natürlich muss bei einer Unternehmensübergabe im Familienkreis auch dafür gesorgt werden, dass der eigene Lebensabend gesichert ist. Ausschlaggebend dafür ist natürlich die private Vermögenssituation. Sind Sie in der Lage, Ihren angemessenen Lebensunterhalt nach Übergabe der Firma aus Ihrem Privatvermögen sowie Rentenzahlungen sorgenfrei zu bestreiten, ist die Dringlichkeit einer Rentenregelung natürlich nicht so groß. Dennoch sollte auch für den neuen Eigentümer – selbst, wenn er aus dem engsten Familienkreis kommt – gelten: Leistung hat seinen Preis. Und schließlich übergeben Sie dank Ihrer Leistung ein bestelltes Haus. Monatliche Rentenzahlungen oder etwa die Vereinbarung eines Beratervertrages mit entsprechendem monatlichen Honorar sollten daher bei einer Unternehmensübergabe keine unschickliche Forderung sein. Auch dies muss natürlich steuerlich, aber auch rechtlich einwandfrei vereinbart werden. Denn auch im Familienbereich gilt: Machen Sie alles schriftlich, nicht aus Misstrauen, sondern zur Förderung des Vertrauens zwischen allen Betroffenen.
Immobilien im Erbrecht
Immobilien als Manövriermasse
Im steuerlichen Bereich, aber auch im Erbschafts- und Schenkungsrecht sind Immobilien immer wieder eine beliebte Manövriermasse, um für alle Beteiligten ein optimales Ergebnis zu erzielen. So könnten Sie als Übergeber beispielsweise Firmenimmobilien im Privatbesitz behalten, um so Miet- oder Pachteinnahmen lukrieren zu können. Gleichzeitig könnten auch erbberechtigte Familienmitglieder, die bei der Firmenübergabe leer ausgegangen sind, mit Immobilien entschädigt werden, um so eine unmittelbare finanzielle Belastung der neu übernommenen Firma durch Abfindungszahlungen zu vermeiden. Die Klärung dieser Fragen bedarf allerdings natürlich des Rats von Experten. Zögern Sie daher nicht, sich an die ASK Steuerberatung in Hannover zu wenden.
Mit der ASK Steuerberatung in Hannover zur erfolgreichen Unternehmensübergabe
Auch eine Unternehmensübergabe im Familienkreis bedarf genauer Planung und des Rats von Experten. Mit ihrem ganzheitlichen Ansatz, der sowohl Experten im Steuerrecht wie in Betriebswirtschaft, aber auch in allgemeinen rechtlichen Fragen einschließt, sind wir auch in dieser Frage Ihr Partner.