ASK Steuerberatung in Hannover – die Experten für Ihr Rechnungswesen
Für Unternehmen zwingend erforderlich und doch oft unterschätzt ist die Buchhaltung. Belege, Soll und Haben, Ausgaben und Einnahmen, Umsatzsteuer, Vorsteuer und was der Fachbegriffe noch alles mehr umfasst. Damit die zeitintensive Verarbeitung der Belege nicht zu Lasten der eigentlichen Arbeit geht, sollten alle diese Tätigkeiten externen Experten anvertraut werden. Unsere Berater sind auf dem aktuellsten Stand der Gesetzgebung und besitzen die notwendigen Ressourcen, um Ihre Belege korrekt und zeitnah zu verbuchen und zu archivieren.
Die ASK Kanzlei bietet Ihren Mandanten nicht nur diesen herkömmlichen Service rund um die Geschäftsvorfälle an. Durch die moderne Ausstattung der Kanzlei können Belege nun auch auf elektronischem Weg eingereicht und verarbeitet werden. Das spart Zeit, Papier und sorgt für eine schnelle Verarbeitung auf beiden Seiten. Gleichzeitig erleichtert dies die elektronische Weiterverarbeitung.
Unsere erfahrenen Mitarbeiter kennen alle Anforderungen effektiver Buchhaltungen, die die Geschäftsvorfälle korrekt abbilden und den Anforderungen von Finanzamt und Verbänden genügen. Die Geschäftsführung wird durch die Übergabe dieser Aufgaben an ASK entlastet und kann sich auf Ihre eigentliche Tätigkeit konzentrieren. Dazu kommen unsere Zusatzangebote wie Erstellung der Bilanz und die Lohnbuchhaltung. Natürlich stehen wir bei der ASK Steuerberatung Hannover unseren Klienten auf den üblichen Wegen – telefonisch, per E-Mail oder persönlich – für Fragen immer gerne zur Verfügung.

Begriffserklärung und Aufgaben
Mit „Buchhaltung“ werden alle Geschäftsvorfälle und deren Aufzeichnung innerhalb des Unternehmens sowie die entsprechenden Belege bezeichnet. Je nach Größe des Unternehmens gibt es unterschiedliche Vorschriften, doch die Aufzeichnung von Einnahmen und Kosten ist die Grundlage und für alle verpflichtend. Weitere Fachbegriffe im Zusammenhang mit der Buchhaltung sind: Buchführung und doppelte Buchführung, Finanz- und Lohnbuchhaltung. Die entsprechenden Vorgänge bei der öffentlichen Hand heißen Kameralistik.
Aufgabe der genannten Tätigkeiten ist es, alle diese Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen und zu kategorisieren. Dies dient der Vorbereitung und Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärung. Je nach Art und Größe des Unternehmens dürfen nur entsprechend ausgebildete und autorisierte Personen diese Aufgaben ausführen. Hierzu gehören Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, aber auch Kaufleute und andere Gewerbetreibende. Der Unternehmer kann zwar theoretisch seine Bücher selbst führen, doch dürfte ihm dazu in aller Regel die Zeit und oft auch das nötige Wissen fehlen. Er kann jemanden einstellen oder aber externe Sachverständige damit beauftragen.
Wichtige Hinweise
Wichtige Hinweise
Die grundlegenden Vorschriften für eine ordnungsgemäße Buchführung finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB) und der Steuergesetzgebung. Dabei geht es oft bis ins Detail. Ein Beispiel: Beläuft sich eine Rechnung auf einen Betrag größer als 150 Euro, so sind etliche Angaben zwingend vorgeschrieben. Dazu gehören der Name des Unternehmers, dessen Steuernummer, die berechnete Leistung, die enthaltene Umsatzsteuer – um nur einige zu nennen. Die Nichtbeachtung der Vorschriften kann zum Nachteil gereichen bis hin zur Verweigerung der Erstattung der Vorsteuer durch das Finanzamt. Lassen Sie Ihre Buchhaltungen von einem ASK-Fachmann vornehmen, können Sie sicher sein, dass diese Anforderungen eingehalten und alle Vorschriften beachtet werden. Wichtige Paragraphen in diesem Zusammenhang sind § 1 HGB und §§ 140 und 141 Abgabenordnung. Zwingend buchhaltungspflichtig sind zum Beispiel alle Kapitalgesellschaften unabhängig von ihrer Größe. Freiberufler und Handwerker fallen erst unter die Buchhaltungspflicht ab bestimmten Umsatzhöhen. Sollten Sie unsicher sein, so bieten wir Ihnen Rat und Auskunft. Wenden Sie sich mit ihren Fragen und Wünschen vertrauensvoll an uns.
Immer sollte die Sortierung und Aufzeichnung der Belege regelmäßig durchgeführt werden. Im Fall einer Existenzgründung ist monatliche Buchführung notwendig für die Abgabe der Hintersteueranmeldungen. Nach zwei Jahren kann gegebenenfalls auf vierteljährlich umgestellt werden, je nach der dann erreichten Größe des Unternehmens. Immer aber ist die zeitnahe und vollständige Verbuchung eine wichtige Voraussetzung für die effektive und richtige Dokumentation der Geschäftsvorfälle.
Voraussetzung dafür sind ordnungsgemäß verwaltete, das heißt sortierte Belege, die vollständig sein müssen. Sie stellen die Grundlage für die Verbuchung der Geschäftsvorfälle dar und sind immer zeitnah einzureichen. Der Spruch „keine Buchung ohne Beleg“ hat seine Berechtigung. Die Belege müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die je nach Grundgeschäft und Unternehmen unterschiedlich sein können. Die entsprechenden Vorschriften finden sich im Handelsgesetzbuch, in der Steuergesetzgebung und in Vorschriften für die Berufsverbände. Entspricht ein Beleg den Vorgaben, erfolgt seine Zuordnung zu einem bestimmten Bereich, dem Konto. Je nach Branche gibt es verschiedene Kontenpläne, je nach Vorfall verschiedene Beleganforderungen und auch Wahlmöglichkeiten. Hier benötigen wir von der ASK Steuerberatung in Hannover genaue Aufträge vom Mandanten, wie bzw. ob wir Wahlrechte ausüben dürfen. Dies alles wird in der ausführlichen Beratung besprochen und vertraglich festgehalten.
Alles rund um die Buchführung selbst ist zunächst in den „Grundsätzen Ordnungsgemäßer Buchhaltung“ kurz „GOB“ geregelt. Dazu kommen Empfehlungen, Kommentare von Verbänden, Berufsgruppen und Vereinigungen der Wirtschaft. Die ASK Steuerberatung ist hier immer auf dem Laufenden und können Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Welche Art der Rechnungslegung für Sie in Frage kommt, ob Sie Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen können, welche Termine für Sie wichtig sind im Zusammenhang mit Buchhaltung und Jahresabschluss, all das und mehr umfasst die Beratung der ASK Steuerberatung in Hannover. Dabei kann die Beratung entweder bei uns oder bei Ihnen vor Ort stattfinden. Wir legen als Berater der ASK Steuerberatung Hannover großen Wert auf die Einhaltung aller Vorgaben, auch dann, wenn ein Klient von einem anderen Steuerberater zu uns wechseln möchte.
Heute geht die Tendenz immer mehr zu elektronischen Lösungen. War früher die Buchführung sehr papierlastig, so ergibt sich heute immer mehr Digitalisierung und elektronische Übermittlung der Geschäftsvorfälle. Auch die Archivierung ist inzwischen digital möglich, unterliegt aber strengen Vorschriften, insbesondere hinsichtlich Datenschutz und Nachweismöglichkeiten. Auch unsere Kunden mit entsprechenden technischen Möglichkeiten lassen uns die Belege gescannt zukommen, so dass wir auf elektronischem Weg die Buchungssätze erstellen können. Natürlich übernehmen wir dies auch gerne für Sie einschließlich Archivierung und Erstellung von Jahresabschluss und Steuererklärung.