Bundesgerichtshof urteilt: Cum Ex Geschäfte sind Steuerhinterziehung!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass es sich bei den Cum Ex Geschäften um eine strafbare Steuerhinterziehung handelt. Der Bundesgerichtshof urteilt: Cum Ex Geschäfte sind strafbare Steuerhinterziehung. Die milliardenschweren Steuergeschäfte von Investoren sowie auch Banken gelten als Steuerhinterziehung, entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH) in einem wegweisenden Urteil. Selbst die Gewinne aus den Deals können eingezogen […]