Bundesgerichtshof urteilt: Cum Ex Geschäfte sind Steuerhinterziehung!
5/5 – (2 votes) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass es sich bei den Cum Ex Geschäften um eine strafbare Steuerhinterziehung handelt. Der Bundesgerichtshof urteilt: Cum Ex Geschäfte sind strafbare Steuerhinterziehung. Die milliardenschweren Steuergeschäfte von Investoren sowie auch Banken gelten als Steuerhinterziehung, entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH) in einem wegweisenden Urteil. Selbst die Gewinne aus […]