Bei Einkommensteuererklärungen handelt es sich um schriftliche Angaben zu den entsprechenden Einkommensverhältnissen steuerpflichtiger Verbraucher. Nach vollständigem und wahrheitsgemäßem Ausfüllen wird diese Erklärung an das zuständige Finanzamt übermittelt, welches anhand der getätigten Angaben eine individuelle Einkommensteuer errechnet.
Nach einschlägiger Prüfung durch das Finanzamt erhält der Verbraucher einen so genannten Steuerbescheid, welcher unter anderem Aufschluss über die Höhe der Einkommens- und Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag gibt. Nicht selten ergeben sich bei der Einkommensteuererklärung Abweichungen zugunsten des Verbrauchers, so dass dieser von einer Rückerstattung profitiert.
Als Steuerberatung haben wir in den vergangenen Jahren immer wieder die Erfahrung machen müssen, dass leider noch immer zu viele Verbraucher keine Einkommensteuererklärung einreichen und ihnen dadurch Geld verloren geht. Die Nichtabgabe der Unterlagen hat dabei verschiedene Ursachen, denn einige Personen haben Angst, dass sie versehentlich falsche Angaben tätigen und andere Verbraucher verfügen nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse im Steuerbereich.
Wer sich unsicher ist oder von der bestmöglichen Rückerstattung profitieren möchte, sollte sich möglichst an eine Steuerberatung seines Vertrauens wenden. Wir, die ASK Steuerberatung aus Hannover, helfen Ihnen gern beim Ausfüllen aller erforderlichen Formulare, reichen sie gemeinsam mit Ihnen bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein und freuen uns für Sie, wenn Sie Steuern sparen und sich mit einer möglichen Rückerstattung Ihre Wünsche erfüllen.

Einkommensteuer – Was ist das genau?
Bevor wir uns ausgiebig mit der Einkommensteuererklärung beschäftigen, sollten wir klären, worum es sich bei der Einkommensteuer konkret handelt. Grundsätzlich zahlt jeder Verbraucher, welcher einer Beschäftigung nachgeht, eine Einkommensteuer. Die entsprechende Höhe dieser Steuer wird mit einem Steuersatz berechnet, welcher sich aus dem zu versteuernden Gehalt des Verbrauchers ergibt. Hierbei gilt es zu berücksichtigen, dass geltend gemachte Werbekosten, einen steuermindernden Einfluss bedeuten. So können zum Beispiel die Fahrtkosten zur Arbeit oder eventuelle Fortbildungsgebühren angerechnet werden, sofern diese mit der ausgeübten Tätigkeit in Verbindung stehen.
Pflicht und Nutzen der Einkommensteuererklärungen
Sind Einkommensteuererklärungen zwingend vorzunehmen und was bewirken sie?
Prinzipiell wird Ihr zuständiges Finanzamt Sie jedes Jahr zur Abgabe der Einkommensteuererklärung auffordern, und zwar spätestens dann, wenn Sie einmal eine solche Erklärung abgegeben haben. Es gibt Angestellte, welche laut Vorschrift, zur entsprechenden Abgabe verpflichtet sind. Hierzu gehören unter anderem Eheleute, wenn beide Partner einer steuerpflichtigen Beschäftigung nachgehen und einer von ihnen die Steuerklasse V oder VI besitzt. Gleiches gilt für die Konstellation der Steuerklassen III / V oder IV / IV. Verpflichtend ist die Abgabe der Steuererklärung auch dann, wenn Sie Nebeneinkünfte erzielen oder Zuzahlungen von Eltern- oder Krankengeld erhalten und dieser Betrag die Obergrenze von 410 Euro jährlich überschreitet.
Wie bereits im Vorfeld erwähnt, kann die Einkommensteuererklärung bewirken, dass Sie eine entsprechende Rückerstattung beanspruchen können, wobei es durchaus auch möglich sein kann, dass das Finanzamt Sie auffordert, eine Nachzahlung der Einkommensteuer zu tätigen. Allgemein bewirkt die Abgabe der Einkommensteuer, dass Ihr individueller Steuersatz identifiziert werden kann, um festzustellen, in welcher Höhe Sie tatsächlich eine Einkommensteuer zu entrichten haben.
Wie Sie sich vorbereiten können
Erforderliche Vorbereitungen Ihrerseits
Nach Möglichkeit sollten Sie sich jedes Jahr die Zeit nehmen und alle Belege, die im entsprechenden Kalenderjahr anfallen, chronologisch in einem Ordner sammeln. Erst im Anschluss sollten Sie einen Termin mit unserem Haus vereinbaren, denn eine gute Vorbereitung spart Ihnen und uns Zeit und Geld. Außerdem fordert das zuständige Finanzamt fehlende Dokumente ohnehin an, so dass mit einer gewissenhaften Buchführung die Einkommensteuererklärung wesentlich schneller zum Abschluss gebracht werden kann.
Fristen nicht vergessen
Welche Fristen gilt es zu beachten?
In der Regel erhalten Sie Ihre Steuerunterlagen vom Finanzamt zum Anfang des jeweiligen Kalenderjahres. Bis zum 31. Mai haben Sie dann die Möglichkeit, die entsprechenden Formulare auszufüllen und die Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt einzureichen. Es kann vorkommen, dass der 31. Mai auf einen Sonntag fällt, so dass der eigentliche Stichtag automatisch auf den 01. Juni verlegt wird. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, wenn steuerpflichtige Personen nicht bis zur letzten Abgabemöglichkeit warten, da die Finanzämter mit der Bearbeitung dann meist noch länger benötigen. Sollte es Ihnen aber nicht möglich sein, aus welchen Gründen auch immer, den 31. Mai einzuhalten, dann kann die Abgabefrist mit der entsprechenden Argumentation in der Regel auch verlängert werden. Sollten Sie den Termin jedoch einmal komplett versäumen, dann wird Sie Ihr zuständiges Finanzamt ohnehin anmahnen.
Wenn Sie sich jedoch für die ASK Steuerberatung Hannover entscheiden, dann sorgen wir für die Einhaltung sämtlicher Fristen und nehmen Ihnen die Bearbeitung komplett ab.
ASK Steuerberatung Hannover
Unsere freundlichen Mitarbeiter werden sich bei jedem Termin ausreichend Zeit für Sie und Ihre Einkommensteuererklärung nehmen. In der Regel werden zuerst alle Daten Ihrer Einkünfte ermittelt, sofern Sie eine Privatperson sind. Führen Sie selbständig ein eigenes Unternehmen, dann erfolgt entsprechend eine Ermittlung von Gewinn und Überschuss.
Anschließend erfragen wir alle Daten zu Ihrer Person. Hierzu gehören unter anderem Ihre Anschrift, Ihr Familienstand, die Anzahl der Kinder, Ihr Ausbildungsstand und einiges mehr. Erst dann werden alle weiteren steuerlichen Informationen zusammengetragen, so dass wir eine ausführliche Einkommensteuererklärung erstellen können, welche alle relevanten Gesichtspunkte berücksichtigt.
Um alle diese Daten ordnungsgemäß erfassen zu können, ist es wichtig, dass wir mit allen unseren Klienten persönliche Gespräche führen, denn unser Service beinhaltet eine individuelle Betreuung, eine persönliche Beratung und die Erstellung einer individuell auf Sie angepassten Einkommensteuererklärung.
Unsere Kanzlei hat es sich zur Aufgabe gemacht, stets sorgfältig und gewissenhaft zu arbeiten, weswegen wir nicht nur alle erforderlichen Fakten für die Einkommensteuererklärung zusammentragen, sondern Ihnen obendrein auch beratend zur Seite stehen. Wir möchten jedem Klienten aufzeigen, wie er Steuern sparen kann und erfragen unterschiedliche Tatsachen, um Sie vor möglichen Haftungsansprüchen zu bewahren. Gern informieren wir Sie beispielsweise auch über einen möglichen Austritt aus der Kirche oder erläutern Ihnen außergewöhnliche Belastungen, wie Krankheits- oder Scheidungskosten etc.
Unsere technischen Hilfsmittel
Welche Hilfsmittel werden für die Erstellung einer Einkommensteuererklärung verwendet?
Um alle Daten genauestens erfassen zu können, verwenden wir in unserem Haus eine spezielle Steuerberater-Software, welche optimal auf unsere Ansprüche zugeschnitten ist. Auf diese Weise profitieren wir von einer deutlichen Zeitersparnis und haben obendrein die Möglichkeit, dass wir Folgeaufträge unserer Klienten noch schneller und effektiver bearbeiten können, da Daten, welche sich nicht verändert haben, bei der kommenden Steuererklärung wieder berücksichtigt werden können.
Ihre Terminvereinbarung mit uns
Terminvereinbarung bei der ASK Steuerberatung in Hannover
Grundsätzlich empfehlen wir stets eine telefonische Terminvereinbarung mit unserem Haus, denn auf diese Weise können wir uns kurz über Ihr Anliegen unterhalten und Ihnen zusätzlich mitteilen, welche Dokumente und Unterlagen Sie unbedingt zum Termin mitbringen müssen. Je besser vorbereitet Sie zum persönlichen Beratungsgespräch erscheinen, umso schneller kann Ihre Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Alle Termine finden in unseren Räumlichkeiten statt, da wir ein persönliches Kennenlernen als sehr wichtig empfinden. Schließlich geht es bei der zu besprechenden Angelegenheit um Ihre vertrauensvollen Daten.
Selbstverständlich erstellen wir Ihnen nicht nur Ihre Steuererklärung, sondern sind Ihnen auch bei der Überprüfung der persönlichen Unterlagen behilflich. Konkret bedeutet dies, wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung bereits selbst gefertigt haben, kontrollieren wir gemeinsam mit Ihnen noch einmal alle Angaben, wofür sich unsere Kanzlei in der Regel eine Stunde Zeit nimmt.
Wichtige Informationen
Abschließende, aber wichtige Information für unsere Klienten
Gerade im steuerlichen Bereich ist es extrem wichtig, dass wir als Experten über ausreichende Fachkenntnisse verfügen und uns regelmäßig mit allen Veränderungen und Neuerungen vertraut machen. Nur so ist es möglich, dass Sie Geld sparen und von korrekt ermittelten Rückerstattungen profitieren. Als Steuerberatung empfehlen wir allen Klienten, sämtliche Daten chronologisch und vor allem lückenlos aufzuzeichnen, so dass diese stets für nachfolgende Einkommensteuererklärungen wiederverwendet werden können, was unseren Klienten im folgenden Kalenderjahr erneut Geld einspart.