In der heutigen Zeit steigt der Wettbewerbs- und Innovationsdruck immer mehr. Das macht die Etablierung auf dem Markt für viele Unternehmen besonders schwierig. Um eine langfristige Positionierung am Markt zu erreichen, steht das Kerngeschäft im Mittelpunkt.
Andere Aufgaben gehen hierbei meist unter und die Bearbeitung gestaltet sich nur mittelmäßig. An diesem Punkt kommen wir als Steuerkanzlei ins Spiel. Für Ihr Unternehmen fertigt unser Team von ASK Steuerberatung Ihre individuellen Lohnabrechnungen an.

Wer wir sind
Unser Angebot besteht aus der Erstellung von Lohnsteuerabrechnungen unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorschiften. Hierbei sind wir, in Bezug auf die Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsgesetz und über die nötigen Meldepflichten, immer bestens informiert und immer auf dem neuesten Stand. Dieses Fachwissen zeichnet uns aus. Es kann zu erheblichen Nachzahlungen kommen, wenn man ohne das nötige Know-How gravierende Fehler bei der Erstellung von Lohnsteuerabrechnungen macht. Durch das nötige Wissen, welches wir durch regelmäßige Weiterbildungen erreichen, sind wir von ASK Steuerberatung der ideale Ansprechpartner für Sie. Sie können uns gerne kontaktieren, egal ob persönlich, telefonisch oder per Email.
Was ist eine Lohnabrechnung?
Die Erfassung, Abrechnung und Buchung der Arbeitsentgelte sind ihr Inhalt.
Unter gesetzlichen Rahmenbedingungen erfolgt dieses Dokumentieren. Der eigentliche Lohnanspruch eines Arbeitnehmers innerhalb eines gewissen Zeitraums soll hiermit festgesetzt werden. Diese Feststellung wird mittels Unterlagen, die die Arbeitsleistung und Lohnzeiten individuell ermitteln können, erleichtert. Der hieraus resultierende Lohn muss vom Arbeitgeber unter Berücksichtigung von Zuschlägen und Prämien gezahlt werden. Die Sozialabgaben zu erleichtern ist ein weiterer Aspekt der Lohnabrechnung.
Was sind die gesetzlichen Grundlagen?
In der gesetzlichen Grundlage, genauer in § 108 der Gewerbeordnung, ist die Erstellung der Lohnsteuerabrechnung festgelegt. Die nachvollziehbare Abrechnung des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer ist eine Pflicht, die in diesem Paragraph festgelegt ist. Die Zusammensetzung des Arbeitslohns muss hieraus erkennbar sein. Ein Entfall dieser Aufstellung ist nur möglich, wenn eine Deckungsgleichheit der Inhalte der Lohnabrechnung mit vorherigen Lohnabrechnungen herrscht. Man spricht hier von einer Holschuld, also davon, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist diese Lohnabrechnung eigenständig bei seinem Arbeitgeber abzuholen.
Ein Lohnkonto bei uns
Ein Lohnkonto in unserer Kanzlei
Von unserer Kanzlei werden sogenannte Lohnkonten genutzt Auf diese Konten folgt die Übertragung der anfallenden Lohnsteuerabrechnungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Es sind empfindliche Informationen zur steuerpflichtigen Person auf diesen Konten enthalten. Der Name, das Geburtsdatum, der Wohnsitz, die Steuerklasse und die Konfessionszugehörigkeit gehören dazu. All diese Daten werden auf einem Lohnkonto vermerkt. Damit eine reibungslose und einwandfreie Durchführung der Lohnabrechnung bewerkstelligt werden kann, sollte der Mandant wichtige Unterlagen, wie Lohnscheine und Arbeitszeitkarten, in der Kanzlei abgeben.
Was bedeutet die Lohnabrechnung für ein Unternehmen
Welche Bedeutung hat sie für Unternehmen?
Die Lohnabrechnung gehört für uns mit zu den wichtigsten Bestandteilen eines Unternehmens. Denn jeder Betrieb muss sie erstellen, wenn er mindestens einen Angestellten beschäftigt. Die Erstellung von Lohnsteuerabrechnungen ist nicht zu unterschätzen. Sie bedarf Zeit und Wissen. Immerhin gehen mit der Abrechnung auch die Meldung der Sozialversicherung einher sowie die Beitragsnachweise für die Krankenversicherung, die Lohnsteueranmeldungen für das Finanzamt, die Meldungen an Versorgungswerken, Berufsgenossenschaften und andere Behörden. Diesen Aufwand können wir Ihnen abnehmen. Da die Lohnabrechnung ein derart wichtiger Aspekt der unternehmerischen Tätigkeit darstellt, können wir Ihnen mit unserem Wissen unter die Arme greifen.
Die Leistungen der ASK Steuerberatung
Welche Leistungen bietet die ASK Steuerberatung Hannover an?
Unser Bestreben ist es, immer auf dem neuesten Stand zu sein. Denn Steuer- und Sozialversicherungsgesetze ändern sich. Auch die verschiedenen Meldepflichten sind Veränderungen unterworfen. Damit wir nicht den Überblick verlieren, nehmen wir regelmäßig an Fortbildungen teil und frischen unser Wissen auf. Mit den aktuellsten Informationen können wir Sie umfassend beraten. Selbst unsere Einrichtung wird durch unabhängige Qualitätskontrollen überprüft, um eine gleichbleibende und vor allem hohe Qualität zu gewährleisten. Bei der Erstellung von Lohnsteuerabrechnungen sind uns Ihre und unsere Ansprüche wichtig. Wir wollen unsere Arbeit mit besten Gewissen und Können ausführen. Zu unseren Leistungen zählen die Anmeldungen bei der Agentur für Arbeit, die Anmeldung der Unfallversicherung und die Anmeldung der Berufsgenossenschaft. In jedem Bereich können Sie auf unsere Hilfe zählen. Selbst wenn Sie unterschiedliche Institutionen kontaktieren müssen, bieten wir Ihnen eine Korrespondenz mit diesen an. Durch eine Meldung unserer Kanzlei an die Sozialversicherungsträger oder die Krankenkasse sparen wir Ihnen nervenaufreibende Verwaltungsgänge. Zudem sind wir eine Anlaufstelle für Arbeitnehmer und bemühen uns jede Frage zu beantworten. Das heißt, wir helfen Ihnen bei:
– der Erstellung individueller Lohnabrechnungen
– der Meldung bei unterschiedlichen Institutionen
– hoher Korrespondenz
– der Ausstellung von Bescheinigungen
– bei der Meldung bei den Sozialversicherungsträgern oder der Krankenkasse
– der Beantwortung jeglicher Fragen
Die Betreuung bei der ASK Steuerberatung in Hannover
Wir setzen auf eine individuelle Betreuung unserer Mandanten. Sie sollen im Mittelpunkt stehen und genießen daher oberste Priorität in unserer Kanzlei in Hannover. Mit sachkundigem Wissen über die Anfertigung von Abrechnungen der Löhne, erstellen wir Ihre Auflistungen. Dabei lassen wir uns bei einem Beratungsgespräch viel Zeit, um alles verständlich zu erörtern und auftretende Fragen zu klären. Damit wir uns und unsere Kanzlei weiter voranbringen können, reflektieren wir uns selbst und arbeiten an einer noch intensiveren Beratung unserer Mandanten. Denn nur wer sich Kritik aussetzt, kann sich auch verbessern. Daran glauben wir fest und machen alles, um maßgeschneiderte Lösungen zu erzielen.
Kontaktieren Sie uns
Wie Sie uns erreichen können
Der einfachste Weg uns zu erreichen, ist das Telefonat. Innerhalb unserer Öffnungszeiten können Sie uns anrufen und eine Erstberatung vereinbaren. Gerne können Sie auch im Rahmen der Öffnungszeiten persönlich vorbeikommen und einen Termin ausmachen. Egal, auf welchen Weg Sie uns kontaktieren, wir werden Ihnen schnellstmöglich einen Termin anbieten.
Direkte und aktive Kommunikation
Aktive Kommunikation ist unsere Leitidee
Für uns ist es wichtig, eine offene und aktive Kommunikation zu pflegen. Wenn zwischen der Kanzlei und dem Mandanten eine direkte Kommunikation herrscht, können Fragen schnell geklärt werden. Sie haben bei uns den Vorteil, einen festen Ansprechpartner zu haben. Dieser informiert Sie, wenn gewünscht, regelmäßig über etwaige Veränderungen im Steuerrecht. Es entsteht ein Vertrauensverhältnis, dass über Jahre gepflegt wird.
Veränderungen bei der Lohnsteuerabrechnung
Was hat sich bei der Lohnsteuerabrechnung verändert?
Unsere Welt wird von Technik dominiert. Wir durchleben einen technischen Wandel, der sich durch alle Bereiche der Arbeitswelt zieht. Diese Technologisierung betrifft auch die Steuerkanzleien. Der elektronische Austausch zwischen Institutionen erlangt mehr und mehr an Bedeutung. Der technische Wandel erleichtert uns die Arbeit. Denn er bietet uns die Möglichkeit, Ihre Anliegen schnellstmöglich zu erarbeiten. Was früher handschriftlich dokumentiert wurde, wird heute bei uns auch in elektronischer Form archiviert. Das erleichtert den Zugriff auf die Daten und ermöglicht eine schnellere Aufstellung der individuellen Abrechnung. Dadurch ist es für uns von großer Bedeutung, sorgsam mit Ihren personenbezogenen Daten umzugehen.
Unsere Ansprüche an unsere Kanzlei
Unser Anspruch an uns selbst
Die Arbeit mit Lohnaufstellungen, Buchführungen und anderen steuerrechtlichen Auflistungen verlangt 100-prozentige Genauigkeit. Mit dieser Arbeitsweise setzten wir den Nutzen unserer Mandanten in den Vordergrund. Mit einer korrekten Lohnbuchführung sollen Ihre Interessen optimal vertreten werden. Mit einem hohen Anspruch an uns selbst, wollen wir das Bestmögliche für Sie erreichen. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung, unserem breiten Wissen und unserer Bereitschaft aufmerksam zuzuhören. Diverse Mandanten schätzen unseren Rat und unsere Kompetenz. Wenn wir auch Ihnen bei Ihren Lohnabrechnungen helfen sollen, können Sie uns in unseren Räumlichkeiten in Hannover telefonisch, persönlich oder per Email erreichen.