Durch Krankenvertretung mehr als die festgelegten 450€ im Minijob
Wer in einem Minijob tätig ist, für den ist eine Verdienstobergrenze festgelegt. Diese beträgt monatlich 450€, oder auch 5.400€ im Jahr. Es ist allerdings nicht immer möglich, diese Grenze auch einzuhalten oder zu unterschreiten. Sind zum Beispiel Kollegen krank, kann ein Arbeitnehmer durch Krankenvertretung im Monat mehr als nur die festgelegten 450€ verdienen.
Die Angst, dass sich dies schädlich auswirken könnte, ist verständlich. Die tatsächlichen Auswirkungen hängen jedoch davon ab, wie oft diese Verdienstgrenze überschritten wird. Ist dies nur gelegentlich der Fall, dann sind diese Abweichungen unproblematisch und die Arbeit wird weiterhin als Minijob angesehen.
Wichtig ist, dass der Mehrverdienst nur dann als „gelegentlich“ gilt, wenn er unvorhersehbar ist und maximal in drei von zwölf Monaten auftritt. Kommen solche Fälle zustande, dann muss der Jahresverdienst auch nicht unbedingt unter 5.400€ liegen. Auch ist es nicht signifikant, ob der höhere Lohn in vereinzelten oder in aufeinander folgenden Monaten ausgezahlt wird. Nimmt ein Arbeitnehmer jedoch in mehr als den drei akzeptierten Monaten die Krankenvertretung auf, so wird sein Arbeitsverhältnis nicht mehr als Minijob gelten.