Der Bundesgerichtshof hat entschieden
Am 25. Oktober 2016 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das pauschale Entgelt für eine geduldete Überziehung zwischen Verbraucher und einem Kreditinstitut unwirksam ist. Hierbei handelte es sich um zwei Rechtsstreite, bei welchen in beiden Verfahren Verbraucherschutzvereine Kläger waren. Angeklagte waren zwei Kreditinstitute, einer davon sogar eine große Deutsche Privatbank aus Frankfurt am Main. Beide Banken haben in ihren AGBs eine Regelung formuliert, wonach pauschale Entgelte für geduldete Überziehungen seitens des Instituts gefordert werden können. Doch warum hat der BGH die vorformulierten Regelungen für unwirksam erklärt?
Zunächst betonte der Bundesgerichtshof, dass es sich bei beiden Verfahren um allgemeine Geschäftsbedingungen über pauschale Mindestentgelte für geduldete Überziehungen handelt. Nach deutschem Gesetz unterliegen AGBs stets einer gerichtlichen Überprüfung. Weichen diese von den grundsätzlichen Gedanken des Gesetzes ab, handelt es sich um einen Verstoß gegen die Gebote von Treue und Glauben. In diesem konkreten Fall entschied das Gericht, dass die Forderung von pauschalen Entgelten bei geduldeten Überziehungen seitens der Banken unwirksam sind und nicht mehr verwendet werden dürfen.