Arbeitnehmerrechte bei Zahlungsverzug des Arbeitgebers
Wenn ein Arbeitnehmer den Zahlungsverzug seines Arbeitgebers und die ergebnislose Setzung einer Nachfrist zur vereinbarten Karenzentschädigung beweisen kann, besteht zukünftig keine nachvertragliche Bindung ans Wettbewerbsverbot. Eine rechtssichere relevante Rücktrittserklärung tritt automatisch ein. Die Experten der ASK Steuerberatung informieren betroffene Arbeitnehmer ausführlich und kompetent.
Klare Regeln bei Leistungsstörungen
Der gegenseitige Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer enthält Regeln zum richtigen Verhalten bei Leistungsstörungen. Einbezogen sind hier nachträgliche Wettbewerbsverbote als fester Bestandteil des Vertrags. Die ASK Steuerberatung weiß, dass die Rücktrittserklärung von Seiten des Arbeitnehmers möglich ist, wenn es von Seiten des Arbeitgebers einen Verzug bei der Hauptleistung aus dem nachträglichen Wettbewerbsverbot gibt.
Rücktrittserklärung beseitigt Anspruch auf Karenzentschädigung
Die Verpflichtung zur Zahlung einer Karenzentschädigung entfällt ab dem Zeitpunkt, zu dem die Rücktrittserklärung beim Arbeitgeber eingegangen ist. Da diese Maßnahme rechtssicher und lückenlos sein muss, sollten Rat und Tat unserer ASK Steuerberatung in Anspruch genommen werden.