Steuertipps 2017 können helfen Geld zu sparen
Auch 2017 ändert sich wieder einiges an den Steuern. Um hier auf dem Laufenden zu sein, sollten Sie sich – wenn Sie es nicht schon längst getan haben – über die Neuerungen bei der Steuer informieren. Steuertipps 2017 können Sie von ihrem Steuerberater erhalten, ebenso wie aus dem Internet. Wichtig ist zu wissen: Nicht alle Steuerveränderungen treten mit dem 1. Januar 2017 in Kraft.
Höhere Pauschalen für abzugsfähige Umzugskosten
Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen, dann gelten seit Februar 2017 höhere Pauschalen für Umzugskosten, die Sie in der der Steuererklärung angeben können. Die Umzugskosten können als Werbungskosten angegeben werden. Nachzuweisen ist dies natürlich durch Rechnungen, zum Beispiel von Umzugsunternehmen, Handwerkern. Wenn Sie Single sind können Sie so 18 Euro mehr als bisher absetzen bei der Steuer, nämlich künftig bis zu 764 Euro und wenn Sie verheiratet sind, gilt eine um 35 höhere Pauschale von 1528 Euro. Für Kinder bzw. jede weitere im Haushalt lebende Person, die mitumzieht, können Sie weitere 337 Euro geltend machen beim Finanzamt.
Schneeschieben absetzbar
Der Fiskus bewilligt ihnen für 2017 zudem auch, dass Sie die Kosten fürs Schneeschieben durch ein beauftragtes Unternehmen von der Steuer absetzen können. Das war bisher schwer und wurde nur in Einzelfällen bewilligt. Ab 2017 sieht die Finanzverwaltung die Beauftragung von einem Unternehmen, das mit dem Schneeräumen beauftragt wurde, auch als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen an, welche in einer Einkommensteuererklärung entsprechend geltend gemacht werden kann. Es war recht lange umstritten, ob denn dieser Steuerbonus auch fürs Schnee beseitige auf dem öffentlichen Gehweg gelten würde. Das Bundesfinanzministerium hat nun aber mit dem Verwaltungsschreiben aus Anfang November 2016 bestätigt, dass auch derartige Räumkosten durch das Finanzamt akzeptiert werden. Hiervon profitieren sowohl Eigentümer, wie auch Mieter, die die Kosten für die Schneebeseitigung auf privaten bzw. auf öffentlichen Wegen tragen müssen. An der Gesamthöhe des Steuerbonus von 4000 Euro für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen wurde hingegen nicht gerührt. Berücksichtigt werden können hier auch nur die Lohnkosten, nicht aber die Materialkosten. Beim Schneeräumen werden allerdings meist nur Arbeitsstunden, also Arbeitslohn, in Rechnung gestellt.
Geteiltes Arbeitszimmer
Über diesen Steuertipp 2017 werden Sie sich sicherlich freuen, wenn Sie sich mit ihrem Ehepartner oder Lebensgefährten ein Arbeitszimmer teilen. Denn nicht selten wird ein häusliches Arbeitszimmer von mehreren Personen genutzt. Bisher konnten Sie nur zusammen mit ihrem Ehepartner / Lebensgefährten höchstens 1250 Euro davor von der Steuer absetzen Seit 1. Januar 2017 gelten neue Regeln. Denn nun kann jede steuerpflichtige Person in ihrem Haushalt was an Kosten im Jahr an Ausgaben dafür anfällt bis zu der Höchstgrenze von 1250 Euro im Jahr von der Steuer absetzen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in zwei entsprechenden Urteilen verkündet. Die bisher geltende Rechtsprechung wurde dadurch geändert. Dies gilt auch, wenn einer der Steuerpflichtigen das häusliche Arbeitszimmer nur zum Beispiel nur zu 25 Prozent nutzt.