Die ASK Steuerberatung als Partner für Ihr Testament
Jeder will seinen Lebensabend sorgenfrei genießen. Dazu gehört nicht nur Geld sondern auch das Wissen, dass Geld und Vermögenswerte nach dem Tod gerecht aufgeteilt werden und nicht zu Streitigkeiten unter den Erben führen. Die ASK Steuerberatung in Hannover ist daher Ihr Partner für alle Fragen rund ums Testament. Denn gerade, wenn man über Bargeld und Wertpapiere ebenso verfügt wie über Immobilien ist ein valides Testament nicht nur für die Erben wichtig, sondern auch für einen ruhigen Lebensabend.
Erben kann Sorgen machen ebenso wie die Frage des richtigen Vererbens Sorgen machen kann. Denn zahlreiche Fragen sind dabei zu berücksichtigen. Es geht darum, niemanden ungerecht zu behandeln, es geht aber auch darum, das Erbe möglichst steuerschonend weiter zu geben. Schließlich will man das selbst Geschaffene und selbst Erarbeitete möglichst ungekürzt an seine Liebsten weitergeben. Dabei hilft die ASK Steuerberatung in Hannover. Denn ein richtiges Testament erspart in weiterer Folge viel Ärger.

Das gültige Testament
Jeder, der über Werte in gewissem Ausmaß verfügt, sollte ein Testament machen. Denn ohne letztwillige Verfügung tritt schlicht die gesetzliche Erbfolge ein. So erhält dann der Ehepartner 1/3 des gesamten Vermögens, 2/3 werden auf allfällige Nachkommen aufgeteilt. Dies unabhängig davon, ob es sich um Barwerte, Wertpapiere oder Immobilien handelt. Dies kann dann Probleme bringen, wie wir in weiterer Folge noch erfahren werden.
Ein gültiges Testament ist daher absolut notwendig und es sollte mit Fachleuten aufgesetzt werden. Gültig ist eine letztwillige Verfügung, wenn sie beim Notar aufgesetzt oder hinterlegt wird, jedenfalls. Vorher bedarf es aber einer profunden Beratung durch Experten wie etwa die ASK Steuerberatung in Hannover. Natürlich kann man eine letzte Verfügung auch ohne Notar aufsetzen, dafür sind allerdings zwei Zeugen notwendig, die bezeugen, dass die Verfügung ordnungsgemäß, freiwillig und bei vollem geistigen Bewusstsein des Erblassers zustande gekommen ist.
Der Pflichtteil
Grundsätzlich gebührt den nahen Verwandten, also dem Ehepartner und den Kindern ein prozentueller Anteil am Nachlass. Dieser kann auch durch eine testamentarische Verfügung nicht aufgehoben werden. Im Zweifelsfall können die Erben diesen Pflichtteil sofern er in der Nachlassverfügung nicht berücksichtigt wurde, einklagen. Dies führt zu Familienstreitigkeiten und gerade die sollte man ja vermeiden. Umso wichtiger ist eine profunde Beratung im Vorhinein. Denn es gibt durchaus Möglichkeiten, den Pflichtteil für Ehepartner, aber auch für Kinder zu kürzen. Etwa, wenn über lange Zeit kein persönliches Naheverhältnis bestanden hat. Kinder etwa, die über mehr als ein Jahrzehnt keinen Kontakt zu den Eltern gehalten haben, werden nach gängiger Rechtsprechung eine deutliche Minderung des Pflichtanteils akzeptieren müssen. Aber auch Ehepartner, von denen der Erblasser noch nicht geschieden ist, von dem er aber seit Jahren oder Jahrzehnten getrennt lebt, haben nicht den Anspruch auf den vollen Pflichtteil. Hingegen kann eine Partnerin oder ein Partner, der den Erblasser in den letzten Lebensjahren gepflegt hat, durchaus Anspruch auf einen Teil des Erbes haben. Um solche konkreten Fälle genau beurteilen zu können und schon im Vorhinein für Klarheit zu sorgen, bedarf es aber des Rates von Experten wie etwa der ASK Steuerberatung in Hannover.
Vererbung von Unternehmensanteilen
Besonders heikel wird die Frage des Testaments bei der Vererbung von Unternehmensanteilen. Hier ist zwar die Regelung der Erbschaftssteuer für Unternehmer durchaus positiv, dennoch lauern Fallstricke, vor allem dann, wenn es mehrere Erben gibt. Dann droht nämlich die Aufspaltung des Unternehmens, wenn sich die Erben auf keine gemeinsame Führung einigen können. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, die Frage der Unternehmensanteile und jene der Führung des Unternehmens zu trennen, etwa durch einen schon vorab aufgesetzten Syndikatsvertrag. So wird klar, wer nur Teilhaber des Unternehmens ist und wer für die operative Führung ausersehen ist. Dazu gilt es natürlich auch, steuerliche Aspekte bei der Vererbung zu berücksichtigen. Ein Expertenrat ist hier jedenfalls unverzichtbar. Die ASK Steuerberatung in Hannover hilft in diesem Zusammenhang gerne.
Wertpapiere und Immobilien
Wertpapiere und Immobilien
Vererben ist auch immer eine Frage der Gerechtigkeit. Gibt es mehrere Kinder, sollten ja alle gleichermaßen vom Erbe profitieren. Gerade bei Immobilien ist dies aber oft schwierig. Schließlich sind Immobilien nicht wirklich teilbar und Immobilien mit mehreren Besitzern schränken sämtliche Besitzer in ihrer Handlungsfreiheit ein. Ein Testament sollte darauf Rücksicht nehmen und mehrfache Eigentümer bei Immobilien möglichst vermeiden. Ein Ausweg wäre die Gründung einer eigenen Betriebsgesellschaft, sodass das Eigentum an den Immobilien zwar aufgeteilt werden kann, die Immobilien selbst aber de jure bei einem Besitzer, nämlich der Betriebsgesellschaft verbleiben. Das hat natürlich auch steuerliche Auswirkungen, sodass die intensive Beratung durch Experten wie etwa jener von der ASK Steuerberatung in Hannover wohl unvermeidlich ist. Aber auch ein Wertpapierdepot kann nicht einfach geteilt werden. Der Erblasser sollte es vermeiden, im Testament den unterschiedlichen Erben einzelne Aktientitel zu vermachen. Dies führt meist zu Streit aufgrund der vorhersehbar unterschiedlichen Entwicklung der Titel. Besser ist es auch hier, das Aktiendepot unter ein gemeinsames Dach zu stellen und anteilsmäßig zu vererben.
Gerechtigkeit als Ziel
Gerechtigkeit als Ziel
Auch wenn natürlich niemand gerne an den Tod denkt, ein Testament ist dennoch notwendig. Man sollte die Zukunft seines Vermögens geregelt haben und möglichst auch alle Beteiligten schon vorher mit einbeziehen, um einen ruhigen Lebensabend verbringen zu können. Das bedeutet natürlich nicht, dass man eigene Präferenzen hintan stellen muss. Doch lehrt die Erfahrung, dass ein geregelter Nachlass zu Lebzeiten in Abstimmung mit den Erben der beste Weg ist, um den Familienfrieden aufrecht zu erhalten. Ganz wesentlich dafür ist die richtige Beratung, die Sie etwa bei der ASK Steuerberatung in Hannover erhalten.