Jahresabschluss – Tipps und Tricks
Der Jahresabschluss steht mal wieder bevor und für viele Unternehmen beginnt nun eine aufwendige Zeit. Wie Sie den Abschluss am besten meistern können und hilfreiche Tipps, um Fehler zu vermeiden erfahren Sie hier.
Wer ist zum Jahresabschluss verpflichtet?
Der Jahresabschluss eines Unternehmens beinhaltet neben dem Abschluss der Buchhaltung auch die Bewertung des Unternehmens in finanzieller Hinsicht. Es ist sozusagen auch ein Fazit des Erfolges. Jedoch sind nicht alle Unternehmen dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss durchzuführen. Jene, die bilanzierungspflichtig sind müssen einen Abschluss vorlegen, kleinere Unternehmen sollten dies also vorher abklären. Freiberufler beispielsweise können eine Einnahmen – Überschussrechnung beim Finanzamt vorlegen, ebenso können gewerbliche Unternehmen dies tun sofern zwei Bedingungen erfüllt sind. Dies gilt, wenn der Gewinn des Vorjahres bei höchstens 50.000 Euro liegt oder der Umsatz des Vorjahres beträgt höchstens 500.000 Euro.
Strafe bei Versäumnis des Jahresabschluss
Wer verpflichtet ist und dem nicht nachkommt, wird sich einem Ordnungsgeldverfahren stellen müssen. Daraufhin hat jedes Unternehmen noch einmal sechs Wochen Zeit, den Jahresabschluss vorzulegen. Erfolgt dies nicht, muss bislang mit einer Geldstrafe von mindestens 2.500 Euro gerechnet werden. Zukünftig misst sich die Höhe der Strafe allerdings an der Größe des Unternehmens.
Hilfestellung
Wer nun dazu verpflichtet ist, kann sich gute und kostenlose Hilfe direkt aus dem Internet holen. Leitfaden und Tipps zur Erstellung eines Jahresabschluss finden Sie auf einigen Seiten als PDF – Download oder auch als E-Book. Auf diesem Weg können Sie ihren Jahresabschluss elektronisch am PC erstellen und haben dabei einen Ratgeber. Auch in einer Kanzlei können Sie sich zusätzlich beraten lassen oder von einer externen Firma den Jahresabschluss in Angriff nehmen lassen, dies ist dann allerdings etwas kostspieliger.
Die wichtigsten Tipps
Das Wichtigste um einen Jahresabschluss problemlos durchführen zu können, ist die Vorbereitung der Unterlagen.
Zu diesen Vorarbeiten gehören vor allem das Sammeln und das Erfassen von Verträgen und Belägen und ebenso die Erfassung des Anlagevermögens.
Zudem sollten Sie das Fahrtenbuch überprüfen und Forderungen und Abschreibungen ermitteln.
Außerdem ist empfehlenswert, im Vorraus bezahlte Aufwendungen oder bereits verbuchte Einnahmen für das nächste Geschäftsjahr als Rechnungsabgrenzungsposten zu verbuchen.
Grundsätzlich steigt mit der Höhe des Gewinns des Unternehmens der Abtrag an das Finanzamt.
Deshalb lohnt es sich, vorzeitig zu Investieren in Gegenstände und Dinge, die Sie ohnehin für das nächste Jahr benötigen. Diese können Sie am Jahresende kaufen und so den Gewinn sowie die Abgaben reduzieren.
Rechnungen sollten ebenfalls am Jahresende bezahlt werden, viele bieten Teil – und Ratenzahlung an.
Einnahmen hingegen sollten grundsätzlich ins nächste Jahr verschoben werden, um das Jahresabschlussergebnis zu optimieren.