Im Falle der Nichteinhaltung der Wahlleistungsvereinbarung mit dem Chefarzt
Ist eine Wahlleistungsvereinbarung mit dem Chefarzt Ihrer Wahl geschlossen worden, hat dieser den Eingriff selbst durchzuführen.
Dies gilt nicht, wenn er aus verschiedenen Gründen verhindert ist. Es ist wichtig, dass der begehrte Arzt bei der Operation nicht nur anwesend ist, sondern auch die Vereinbarung einhält und seinen Job entsprechend selbst verrichtet. Andernfalls wäre die ärztliche Behandlung mangels wirksamer Einwilligungserklärung des zu behandelnden Patienten rechtswidrig. Das wurde am 15.12.2017 durch das Oberlandesgericht Hamm beschlossen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, welche Rechte Sie im Falle der eventuell geplanten Vertretung des vereinbarten Arztes haben und wie Sie dies gegebenenfalls verhindern können.
Die Rechte des Patienten
Im Falle der Vereinbarung mit einem bestimmten Arzt – regelmäßig ist dies der Chefarzt – muss der Patient im Rahmen einer potentiellen Vertretung durch einen anderen Mediziner rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass der Chefarzt den Eingriff nicht vornehmen wird. Eine Zustimmung durch den Patienten ist hierbei für das weitere Vorgehen zwingend nötig.
Bezug zur Entscheidung des OLG Hamm
Nach Auffassung des OLG Hamm war die Behandlung eines Patienten, der eine Wahlleistungsvereinbarung mit dem Chefarzt getroffen hatte, rechtswidrig. Der behandelnde Chefarzt war anstatt für den Bereich der Chirurgie für den der Anästhesie zuständig. Somit konnte nicht garantiert werden, dass das chirurgische Geschehen so beobachtet und beeinflusst werden kann, als wenn er selbst die entsprechenden Instrumente führt. Diese Fallgestaltung ist ebenfalls nicht vergleichbar mit der Operation durch einen Assistenzarzt unter chefärztlicher Aufsicht, da hier beide Mediziner im selben Fachgebiet tätig sind.
Fazit
Im Falle einer Wahlleistungsvereinbarung ist die Vertretung des begehrten Arztes nur dann rechtmäßig, wenn eine Zustimmung des Patienten vorliegend ist. Somit ist die Behandlung durch einen anderen Arzt ohne Ihr Wissen oder Ihre Zustimmung nicht möglich, solange keine Erklärung vorgelegt werden kann, die die Umgehung der Bestimmungen aus der Vereinbarung bescheidet.
Hinweis
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