Die außergerichtliche Schuldenbereinigung mit Hilfe der ASK Steuerberater aus Hannover für eine sorgenfreie Zukunft erfolgreich durchführen.
– Die Zielsetzung für die außergerichtliche Schuldenbereinigung:
Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens findet eine außergerichtliche Schuldenbereinigung statt. Vor Beantragung der Verbraucherinsolvenz muss der Schuldner nachweisen, dass in den letzten 6 Monaten ein Vergleich mit den Gläubigern bestanden hat und der Vergleich erfolglos war. Dies wird durch eine geeignete Person für die Schuldnerberatung nachgewiesen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Antragsteller eine natürliche Person ist, die nicht angestellt oder selbstständig ist.
Zweck des Verfahrens ist daher die Verhinderung eines Konkursverfahrens durch Verzicht auf alle Schulden.
– Vorzeitige Außergerichtliche Schuldenbereinigung:
Bei der Durchführung einer außergerichtlichen Schuldenregulierung besteht der erste Schritt darin, Gläubiger zu kontaktieren, ausstehende Schulden zu identifizieren, um eine Grundlage für eine außergerichtliche Schuldenregulierung zu haben.
Nach Anmeldung der Forderung und Feststellung des Schuldnervermögens wird in Verhandlungen mit den Gläubigern versucht, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Kommt es zwischen allen Gläubigern zu einer Einigung und einer vereinbarten Auszahlungshöhe, können Sie zwischen einer Pauschalauszahlung oder einer monatlichen Auszahlung wählen.
Weicht der errechnete Zinssatz von der tatsächlichen Schuld ab, muss der Gläubiger auf etwaige Restforderungen verzichten. Es gibt auch eine Variante, die als unflexibler Plan bezeichnet wird. Darin steht, dass 6 Jahre lang keine Zahlungen geleistet werden sollen, wenn kein Einkommen geknüpft ist. Wird diese Einkommensgrenze jedoch überschritten, müssen die Gläubiger entsprechende Zahlungen leisten.
Bleiben diese Verhandlungen erfolglos, wird ein Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt und ein Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet. Wichtig ist die Vorlage einer Bescheinigung über erfolglose Rückzahlungsversuche innerhalb von 6 Monaten.
Verstreicht diese Frist, bedeutet dies, dass vor der Klage ein neuer außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch unternommen werden muss.
– Der Tilgungsplan / Schuldenbereinigungsplan:
Grundsätzlich kann jeder einen Tilgungsplan erstellen. Allerdings sollte ein Sachverständigengutachten eingeholt werden, denn wenn das Verfahren scheitert, ist für die Zuständigkeit des Amtsgerichts die Beglaubigung der Person erforderlich. Deshalb sollten Sie sich in erster Linie um die gesamte rechtliche Arbeit kümmern, indem Sie eine Schuldnerberatungskanzlei, einen Anwalt, einen Notar oder einen Steuerberater beauftragen.
Auch kann es im Nachhinein schwierig sein, einen seriösen Anbieter zu finden, der außergerichtlich die Fähigkeit zur Schuldentilgung nachweisen kann, ohne es selbst zu tun.
– Es gibt sehr gute Gründe für eine außergerichtliche Schuldenbereinigung:
Durch die außergerichtliche Schuldentilgung ist es möglich, in relativ kurzer Zeit wieder schuldenfrei zu werden und so schnellstmöglich wieder in ein normales Finanzleben zurückzukehren.
Ein weiterer Vorteil ist die Diskretion dieses Verfahrens, wodurch geschäftliches und privates Umfeld nichts von dem finanziellen Engpass wissen müssen. Darüber hinaus führt das Verfahren nicht zu finanzieller Unabhängigkeit und erfordert keine Meldung an einen Insolvenzverwalter oder ein Insolvenzgericht.
Auch die Gläubiger profitieren davon, dass sie oft besser gestellt sind als im Konkursverfahren. Dies kann ein Anreiz sein, einen erheblichen Teil der Schulden aufzugeben.
Alternativ kann der Gläubiger dann durch eine Klage gezwungen werden, dem Tilgungsplan zuzustimmen.
– Der Erfolg eines solchen Verfahrens mit dem Angebot einer Quote.
Eine außergerichtliche Schuldenbereinigung ist in dem Moment erfolgreich, sofern sämtliche Gläubiger dem Schuldenbereinigungsplan aktiv zugestimmt haben. Die fehlende Meinung nur eines Gläubigers zu diesem Plan wird als passive Ablehnung betrachtet. Greift der Gläubiger auf Zwangsmaßnahmen zurück, würde auch das außergerichtliche Verfahren scheitern. Wie sich aus dem Vorstehenden ergibt, sollte die außergerichtliche Einigung ein Mittel zur Entschuldung sein. Sie ist in vielen Fällen oft eine gute Alternative zum Konkursbeschluss und kann sowohl dem Schuldner als auch dem Gläubiger zugute kommen.
Sofern Sie noch weitere Informationen über das Thema benötigen. Sehr gerne können Sie und natürlich auch für ein kostenloses Erstgespräch anrufen unter der Tel.: 0511 / 92060028
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