Dienstleistungen und Gebühren der ASK Steuerberatung Rechtsanwalts GmbH

Warum wir der ideale Partner für Sie sind

Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass es nicht genügt, Fragen korrekt zu beantworten oder Formulare richtig auszufüllen. Die eigentliche Herausforderung und Kunst in der Beratung liegt darin, die richtigen Fragen zu stellen. Es erfordert Zeit, aufmerksam zuzuhören und das Gespräch auf die wesentlichen Hintergründe zu lenken.

Dies verlangt nach Experten mit umfassender Erfahrung. Diese sind, wie überall, etwas kostenintensiver, weshalb wir an einigen Stellen von den gesetzlichen Gebühren abweichen. Im Großen und Ganzen bietet jedoch die Steuerberatervergütungsverordnung (StbVV) eine objektive und angemessene Grundlage für die Vergütung der Dienstleistungen von Steuerberatern. Deshalb wenden wir die StbVV nicht nur für die in Deutschland über die Einzelkanzlei ASK Steuerberatung Rechtsanwalts GmbH abgewickelten Leistungen an, sondern auch für Mandate im EU-Ausland und in Drittstaaten. Dabei erfolgt keine Währungsumrechnung; die Tabellenwerte der StbVV gelten gleichermaßen in Euro und Schweizer Franken.

Die detaillierten Dienstleistungen und Honorare sind in der nachfolgenden Übersicht beschrieben und die jeweiligen Gebührensätze angegeben. Sofern Pauschalhonorare vereinbart werden, erfolgt dies im Einzelfall gesondert. Das Honorar versteht sich jeweils netto, die unterschiedliche Umsatzsteuer (USt, MWSt, IVA, VAT) der einzelnen Länder kommt hinzu. Ebenfalls zusätzlich werden der Aufwendungsersatz, etwaige Reisekosten und Fremdkosten berechnet.

Inhaltsverzeichnis:

  • Beratung von Privatpersonen und Familien
    • Erstberatung zu internationalem Steuerrecht, Arbeitsplatzwechsel, Wegzug ins Ausland
    • Home-Office und Entstehung von Betriebsstätten
    • Steuerliche Einzelfragen, internationales Steuerrecht
    • Beratung zu Investitionen und Finanzierung
    • Beratung zu Schenkung- und Erbschaftssteuern
  • Einkommensteuererklärung
    • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
    • Einkünfte aus Kapitalvermögen
    • Einkünfte aus Selbstnutzung und Vermietung/Verrpachtung von Immobilien
    • Sonstige Einkünfte, z.B. Rentenbezüge
  • Prüfung von Steuerbescheiden
    • Einspruch, Rechtsbehelf, Klage, Verständigungsverfahren
    • strafbefreiende Nacherklärung von Einkünften
  • Beratung zur Unternehmensgründung
    • Business Setup
    • Betriebsstätten und Tochtergesellschaften im Ausland
    • Finanzierung über öffentliche Mittel, Crowdfunding
    • Beteiligung von Arbeitnehmern, ESOP, VSOP
    • Unternehmensbewertung, Kaufpreis, due diligence
  • Betreuung von Unternehmen
    • Gestaltungsberatung
    • Einrichtung eines OSS und IOSS
    • Rechnungswesen und unterjähriges Controlling
  • Einrichtung einer Buchführung
    • Beleglose Finanzbuchführung
    • Personalwirtschaft
  • Jahresabschluss und seine Bestandteile
    • Jahresabschluss
    • Anhang
    • Erläuterungsbericht
  • Betriebliche Steuererklärungen
    • Umsatzsteuer
    • Gewerbesteuer
    • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte
    • Körperschaftsteuer
  • Betriebsprüfung mit Auslands-Sachverhalt

Beratung von Privatpersonen und Familien

Erstberatung zu internationalem Steuerrecht, Arbeitsplatzwechsel, Wegzug ins Ausland

  • 21 StbVV, Rat, Auskunft, § 14 Pauschalvergütung 600 Euro

Eine umfassende Analyse grenzüberschreitender Sachverhalte mit Beratung zum nationalen und internationalen Steuerrecht ist ratsam, wenn sich Ihre Lebens- oder Arbeitsbedingungen ändern, sei es aus privaten oder beruflichen Gründen. Die Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, unterscheiden sich je nachdem, ob der Umzug dauerhaft oder nur im Rahmen einer befristeten Entsendung erfolgt.

Im Rahmen der Erstberatung werden unabhängig vom Zeitaufwand alle Fragen beantwortet, die in diesem Zusammenhang aufkommen. Auch Fragen, die dem Betroffenen aufgrund mangelnden Fachwissens nicht einfallen, werden von uns, als erfahrenen Beratern, aufgegriffen. Denn die wahre Kunst besteht nicht nur darin, Fragen richtig zu beantworten, sondern die richtigen Fragen zu stellen. Die Beratung kann in einem unserer Büros oder online per Teams erfolgen.

Home-Office und Entstehung von Betriebsstätten

  • 21 StbVV, Rat, Auskunft, Zeithonorar 400 Euro / Stunde

Sollte die zum Pauschalhonorar angebotene Erstberatung weitere Beratungsleistungen erfordern und sich weiterführende Aufgaben ergeben, die einen Experten erfordern, so werden diese Leistungen nach Zeitaufwand berechnet. Setzt der Berater für Teilaufgaben Mitarbeiter der ASK Steuerberatung Rechtsanwalts GmbH ein, so werden deren niedrigere Stundensätze fakturiert.

Solche Themen betreffen beispielsweise das Unternehmen, für das Angestellte oder Geschäftsführer im Home-Office arbeiten. Dies kann sich im Land des Arbeitgebers oder in einem anderen Land befinden. Die Änderung des Arbeitsortes gegenüber der Tätigkeit am Sitz des Arbeitgebers hat Konsequenzen für die Besteuerung und Sozialversicherung des Arbeitnehmers. Selbst das anzuwendende Arbeitsrecht kann sich ändern, ohne dass der Arbeitsvertrag betroffen ist. So kann ein im Home-Office im EU-Ausland arbeitender Angestellter einem Generalarbeitsvertrag (GAV) unterliegen und der Arbeitgeber schuldet möglicherweise ein anderes Gehalt als zuvor.

Ändert sich der Arbeitsort eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer AG in einem Drittstaat nach Deutschland, so kann dies auch steuerliche Auswirkungen haben. In Drittstaaten kann das Gehalt am Jahresende angepasst und Boni nachträglich ausgezahlt werden, während in Deutschland solche Bezüge als verdeckte Gewinnausschüttung umqualifiziert und nur teilweise besteuert werden können.

Der Arbeitsort des Arbeitnehmers kann dazu führen, dass der Arbeitgeber eine steuerliche Betriebsstätte am Arbeitsort des Arbeitnehmers hat, was auch in einem anderen Land sein kann. Dies kann Vor- und Nachteile haben, wie z.B. keine Gewerbesteuer für Betriebsstätten außerhalb Deutschlands.

Die Verlegung des Arbeitsortes kann nach einem Doppelbesteuerungsabkommen sogar dazu führen, dass das Unternehmen insgesamt als steuerlich ansässig in einem anderen Land behandelt wird.

Beratung zu Investitionen und Finanzierung

Die Beratung beim Kauf und Verkauf von Immobilien, Wertpapier-Portfolios einschließlich Kryptowährungen sowie Unternehmen gehört nicht zu den Standardaufgaben von Steuerberatern. Diese Leistungen werden nach der im Wirtschaftsleben üblichen Vergütung honoriert, die entweder als Prozentsatz der Investition oder als frei verhandelter Betrag festgelegt wird.

Diese Beratung erfordert besonders hohen Sachverstand, wenn es um die Bewertung der Investition geht und die Vorbereitung von Finanzierungsgesprächen unverzichtbar ist. In Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsanwälten und Notaren begleiten wir Sie im In- und Ausland bei Gestaltungen und Übertragungen bis hin zur Eintragung der Angelegenheit im Grundbuch oder Handelsregister.

Leistungen in diesem Bereich fakturieren wir nach dem Gegenstandswert mit einem Prozentsatz von 1% des Werts der Immobilie. Bei niedrigen oder besonders hohen Gegenstandswerten kann davon abgewichen werden. Im Einzelfall kommen auch Pauschalhonorare in Betracht.

Beratung zu Schenkung- und Erbschaftsteuern

Abweichend von der StbVV, frei verhandeltes Honorar

In Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsanwälten und Notaren begleiten wir Sie national und international bei Gestaltungen und Übertragungen bis hin zum Vollzug der Angelegenheit im Grundbuch oder Handelsregister. Wir stellen sicher, dass auch grenzüberschreitend alle Potenziale zur Reduzierung der Steuer genutzt werden. Oft ergeben sich durch die Gestaltung des ehelichen Güterstandes oder durch Umstrukturierung des Unternehmens Möglichkeiten für vorteilhafte Gestaltungen.

Leistungen in diesem Bereich fakturieren wir nach dem Gegenstandswert mit einem Prozentsatz von 1%. Bei niedrigen oder besonders hohen Gegenstandswerten kann davon abgewichen werden. Im Einzelfall kommen auch Pauschalhonorare in Betracht.

Einkommensteuererklärung

Anwendung der deutschen gesetzlichen Steuerberatervergütungsverordnung StbVV auch bei Erstellung von Erklärungen in anderen Ländern, Abweichung in Einzelfällen

Als Berater für internationales Steuerrecht erstellen wir die Einkommensteuererklärung in Deutschland und anderen Ländern der EU sowie in Drittstaaten, dort auch die jährliche Vermögensteuererklärung. Voraussetzung für die Gebührenansätze ist, dass der Mandant die von der ASK Steuerberatung Rechtsanwalts GmbH zur Verfügung gestellte Möglichkeit zum Hochladen seiner Belege und Nachweise nutzt.

Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

  • 27 Abs. 1 Nr. 1 StBVV, Mittelgebühr 6,5/20 Tabelle A

Gegenstandswert = steuerpflichtiges Bruttogehalt + steuerfreie Teile der Einnahmen + satzbestimmende Einkünfte

Prüfung von Steuerbescheiden

  • 28 StbVV, Zeitgebühr 150 Euro / Stunde, mindestens 60 Euro.

Ein Steuerfall ist erst dann abgeschlossen, wenn ein richtiger Steuerbescheid vorliegt und bei unklarer Rechtslage die bestmögliche Option für den Steuerpflichtigen offenhält. Leider ist nur jeder zweite Steuerbescheid in diesem Sinne korrekt. Da nur wenig Zeit für einen Rechtsbehelf eingeräumt wird und die Frist nicht verlängert werden kann, lassen wir uns zum Empfang der Bescheide bevollmächtigen. Wir prüfen den Bescheid auf alle relevanten Punkte und besprechen dann mit dem Mandanten, ob ein Einspruch lohnt oder nicht.

Beratung zur Gründung von Unternehmen

Business Setup

Honorar nach Vereinbarung

Als Berater für internationales Steuerrecht mit Partnerkanzleien in Deutschland, im EU-Ausland und in Drittstaaten sind wir der Partner des Mittelstands, wenn es um die Gründung in- oder ausländischer Niederlassungen oder Tochtergesellschaften geht. Unsere Experten sind in den lokalen Märkten zuhause, bestens vernetzt und kennen sich in der lokalen Rechtsordnung und Rechtsanwendung aus.

Betriebsstätten und Tochtergesellschaften im Ausland

Honorar nach Vereinbarung

Bereits das Arbeiten im Home-Office, der Einsatz von Vertriebsmitarbeitern im Ausland, Bau und Montage von Anlagen und Gebäuden kann zum Entstehen einer ausländischen Betriebsstätte führen. Das hat weitreichende steuerliche Konsequenzen. Als Experten im internationalen Steuerrecht sind wir mit der Anmeldung und Handhabung von Betriebsstätten bestens vertraut. Soll eine Betriebsstätte vermieden und stattdessen eine Tochtergesellschaft gegründet werden, prüfen und empfehlen wir die am besten geeignete Rechtsform.

Unternehmensbewertung, Kaufpreis, due diligence

Honorar nach Vereinbarung

Soll ein Unternehmen gekauft werden, stellt sich die Frage nach asset- oder share-deal. Vor allem muss der richtige Kaufpreis bestimmt werden. Dieser ist unter anderem abhängig von der Risikostruktur des Unternehmens, zu denen auch steuerliche Risiken aus Umstrukturierungen, bestimmten Haltefristen und nicht abgeschlossenen Betriebsprüfungen gehören. Wir stellen die financial und tax due diligence und verhandeln mit den Verkäufern und deren Beratern.

Einrichtung einer Buchführung

  • § 32, 33 und 34 StBVV, Pauschalhonorar 1.500 Euro

Mit der Einrichtung der Finanzbuchhaltung und des Controllings treffen Unternehmer eine weitreichende Entscheidung. Der Einbindung in ein ERP-System steht die separate Buchhaltung als Alternative gegenüber. Wenn das Unternehmen in eine internationale Struktur eingebunden ist oder den Gang über die Grenzen plant, wird das System so ausgewählt, dass die Verarbeitung der Daten nach verschiedenen Rechnungslegungsstandards möglich ist.

Beleglose Finanzbuchführung

  • 35 StBVV, 7,5/10 Tabelle C

Wir bieten eine vollständig beleglose Finanzbuchführung an. Die Belege werden ausschließlich elektronisch übermittelt. Monatliche oder quartalsweise Steueranmeldungen sowie betriebswirtschaftliche Auswertungen mit Soll-Ist-Vergleich und Vorjahresvergleich sind enthalten. Im Controlling-Report weisen wir auch auf Schwachpunkte hin.

Ein gutes Controlling bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Unternehmensführung. Mit unserer Kostenrechnung liefern wir Ihnen die notwendigen Zahlen für das Unternehmensmanagement und unterstützen Sie bei der Auswertung dieser Zahlen sowie bei operativen und strategischen Managemententscheidungen. Die Abrechnung erfolgt nach dem Gegenstandswert, basierend auf Umsatz und sonstigen Erträgen.

Personalwirtschaft

  • 34 StBVV

Erstmalige Einrichtung und Aufnahme der Stammdaten, Pauschale ab 500 Euro
Laufende Gehaltsabrechnung: 30 Euro pro Abrechnung, mindestens 150 Euro pro Unternehmen

Wir richten für jeden Mitarbeiter eine elektronische Personalakte ein. Änderungen an den Stammdaten können die Mitarbeiter selbst eintragen, Krankmeldungen werden elektronisch hochgeladen. Das Unternehmen hinterlegt relevante Dokumente in der elektronischen Akte. Wir berücksichtigen diese Daten bei der Lohnabrechnung und stellen die Abrechnung nach Freigabe durch den Unternehmer in die elektronische Personalakte ein, sodass sie jederzeit verfügbar ist.

Jahresabschluss und seine Bestandteile

Jahresabschluss

  • 35 (1) Nr. 1a StBVV, Ansatz 32/10 Tabelle B

Der Gegenstandswert basiert auf dem Mittelwert der berichtigten Bilanzsumme und dem Umsatz. Unternehmen können nach Handels- oder Steuerrecht verpflichtet sein, einen Jahresabschluss zu erstellen und diesen zu publizieren und an die Steuerbehörden zu übermitteln. Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang. Wir erstellen gegebenenfalls eine Einheits-Bilanz und erörtern die betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Entwicklungsmöglichkeiten mit Ihnen.

Anhang

  • 35 (1) Nr. 1b StBVV, Ansatz 8/10 Tabelle B

Der Anhang ist ein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften und enthält zusätzliche Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Der Zweck des Anhangs ist es, die tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens darzustellen. Unser Ziel ist es, Gläubigern durch sorgfältige Prüfung und umfassende Angaben eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten.

Erläuterungsbericht

  • 35 Abs. 1 Nr. 6 StBVV, Ansatz 7/10 Tabelle B

Falls kein Anhang erforderlich ist, ergänzen wir den Jahresabschluss durch einen Erläuterungsbericht, der die Bilanzpolitik und das Unternehmensergebnis verständlich erklärt. Dies fördert das Vertrauen in den Jahresabschluss und reduziert Rückfragen der Finanzbehörden. Der Bericht enthält Angaben zur steuerlichen Veranlagung der Vorjahre, laufenden Betriebsprüfungen und internen Liefer- und Leistungsbeziehungen.

Betriebliche Steuererklärungen

Umsatzsteuer

  • 24 Abs. 1 Nr. 8 StBVV, Ansatz 4,5/10 Tabelle A

Die Umsatzsteuererklärung erfolgt inklusive ergänzender Anträge und Meldungen. In der EU ist die Umsatzsteuer in der 6. MWSt-Richtlinie geregelt, mit Freiheiten für die Mitgliedsstaaten zur Ausgestaltung der Steuersätze und Kleinunternehmerregelungen. Drittstaaten haben ähnliche MWSt-Gesetze, die jedoch nicht in den europäischen Rahmen integriert sind.

Gewerbesteuer

  • 24 Abs. 1 Nr. 5 StBVV, Ansatz 4/10 Tabelle A

Die Gewerbesteuer ist eine deutsche Steuer auf gewerbliche Gewinne. Unternehmen, die in mehreren Städten oder im Ausland Betriebsstätten haben, müssen das anteilige Ergebnis in einer Zerlegungserklärung ermitteln und die Gewerbesteuer aufteilen. Dies betrifft insbesondere Bau- und Montagefirmen sowie Unternehmen mit Mitarbeitern im Home-Office.

Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte

  • 24 Abs. 1 Nr. 2 StBVV, 5/10 Tabelle A

Bei der Beteiligung an Personengesellschaften, Vermietungsobjekten oder gemeinschaftlichen Geldanlagen erfolgt die Feststellung der Einkünfte durch die zuständige Finanzbehörde. Die Rahmengebühr beinhaltet nicht die Ermittlung der einzelnen Einkünfte, die je nach Einkunftsart separat fakturiert werden.

Körperschaftsteuer

  • 24 Abs. 1 Nr. 3 StBVV, Ansatz 5/10 Tabelle A

Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der Kapitalgesellschaften und beträgt in Deutschland 15%. Einlagen in das Gesellschaftsvermögen sind nicht steuerpflichtig und müssen für den Fall der späteren Rückzahlung gesondert festgestellt werden. In vielen Ländern unterliegen auch unternehmerisch tätige Personengesellschaften der Körperschaftsteuer.

Betriebsprüfung mit Auslands-Sachverhalt

  • 29 StBVV, Teilnahme an Prüfungen, Honorar nach Zeitaufwand 400 Euro / Stunde

Die Anordnung einer Außenprüfung ist ein Verwaltungsakt, der strengen Regeln unterliegt. Prüfungen dürfen in Deutschland nur in begründeten Ausnahmefällen außerhalb des Unternehmens durchgeführt werden. Bei internationalen Sachverhalten holen sich die Prüfer oft Unterstützung durch einen Auslands-Fachprüfer. Wir unterstützen Steuerberater-Kollegen und übernehmen die Rolle des Gegenspielers zu den Fachprüfern, um die Interessen des Steuerpflichtigen zu vertreten.

Mit fortschreitender Digitalisierung neigen die Finanzbehörden zunehmend dazu, die elektronisch eingereichten Jahresabschlüsse und Steuererklärungen nur oberflächlich zu prüfen und auffällige Abweichungen durch analytische Software zu identifizieren. Diese Software erzeugt automatisch Prüfhinweise mithilfe von KI, was sowohl zu gezielten Nachprüfungen als auch zu umfassenden Betriebsprüfungen führen kann.

Die Anordnung einer Außenprüfung ist ein Verwaltungsakt, der strengen gesetzlichen Vorschriften unterliegt. Obwohl solche Prüfungen in Deutschland grundsätzlich nur in Ausnahmefällen außerhalb des Unternehmens stattfinden dürfen und die zur Verfügung gestellten Daten den Prüfungsort nicht verlassen sollen, wird diese Vorschrift oft nicht eingehalten. Die Durchführung der Prüfung im Home-Office des Prüfers ist verbreitet, aber unzulässig und macht die gesamte Prüfung rechtlich unwirksam, sodass deren Ergebnisse nicht verwertet werden dürfen.

Viele Steuerberater legen Wert auf ein harmonisches Verhältnis zur Finanzverwaltung und kritisieren daher diese Unregelmäßigkeiten nicht. Die ASK Steuerberatung Rechtsanwalts GmbH strebt jedoch kein „gutes“, sondern ein professionelles Verhältnis zum Finanzamt an.

Diese professionelle Haltung ist notwendig, da die Prüfer zunehmend Unterstützung von spezialisierten Auslands-Fachprüfern anfordern, insbesondere bei internationalen Sachverhalten. Wurde das Unternehmen während des Prüfungszeitraums umstrukturiert, wird oft auch ein Umwandlungs-Fachprüfer hinzugezogen.

Die ASK Steuerberatung Rechtsanwalts GmbH unterstützt Steuerberater-Kollegen bei vollem Mandatsschutz und übernimmt die Rolle des Gegenspielers zu den Fachprüfern. Unser Ansatz, der sowohl die Interessen des Steuerpflichtigen als auch die des Steuerberaters wahrt, orientiert sich streng an den gesetzlichen Vorgaben und spricht auch unbequeme Wahrheiten offen an. So agieren wir als effektiver Gegenspieler zu den Fachprüfern und verteidigen konsequent die finanziellen Interessen unserer Mandanten.

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