Deutschkurse für Flüchtlinge üblicherweise lohnsteuerfrei
Die Deutschkurse für Flüchtlinge sind üblicherweise lohnsteuerfrei – Die ASK Steuerberatung informiert:
Werden bestimmte Bildungsmaßnahmen – so auch Deutschkurse – im betrieblichen Interesse und somit im Interesse des Arbeitgebers durchgeführt, so führen diese beruflichen Weiterbildungs- oder Fortbildungsmaßnahmen nicht zu einem steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Sowohl bei Flüchtlingen, als auch bei anderen Arbeitnehmern, die nicht mit der deutschen Sprache aufgewachsen sind, sind Deutschkurse dem betrieblichen Interesse des Arbeitgebers zuzuordnen. Deutschkurse gelten als Bildungsmaßnahmen zur Verbesserung oder zum Erwerb der deutschen Sprache. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der jeweilige Arbeitgeber die Sprachkenntnisse für das jeweilige Aufgabengebiet überhaupt vom Arbeitnehmer verlangt. Das Bundesfinanzministeriumvertritt diese Auffassung in seinem Schreiben vom 04.07.2017. Liegen konkrete Anhaltspunkte vor, die für den Belohnungscharakter der Maßnahme sprechen, so soll der Arbeitslohn laut dem Bundesfinanzministerium angenommen werden.
Fazit ASK Steuerberatung:
Haben Sie Fragen bezüglich Deutschkursen für Flüchtlinge und deren steuerlichen Verpflichtungen? Dann kommen Sie auf uns zu – wir von der ASK Steuerberatung beraten Sie gerne zu Ihren Fragen.
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