Missbrauch von Sozialleistungen und illegale Beschäftigung
Neues Gesetz bekämpft Missbrauch von Sozialleistungen und illegale Beschäftigung. Die ASK Steuerberatung informiert.
Die Bundesregierung hat vor kurzem ein neues Gesetz entworfen, für das sie mehrere Ziele hat: Es soll Schwarzarbeit und andere illegale Beschäftigungen verhindern und dadurch bewirken, dass die betroffenen Arbeitnehmer wieder in eine legale Beschäftigung zurückkehren.
Um dies zu erreichen, soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ermächtigt werden, Fälle zu inspizieren, in denen die vereinbarten Leistungen noch nicht erbracht wurden. Dies unterscheidet sich signifikant von der bisherigen Situation, in der nur bereits vollbrachte in Schwarzarbeit gebrachte Leistungen untersucht werden können. Zudem können nun auch Arbeitsverhältnisse überprüft werden, die zur Erschleichung von Sozialleistungen nur vorgetäuscht werden.
Noch ist dieses Gesetz nicht in Kraft. Es soll allerdings in Kraft treten, sobald es verkündigt ist. Über Entwicklungen informieren wir immer zeitnah.
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