Bundesnotbremse wurde vom Bundesverfassungsgericht im Kampf gegen Corona – Covid19 für zulässig erklärt.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, welche sich unter anderem gegen die bußgeldbewehrten Ausgangsbeschränkungen sowie bußgeldbewehrten Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona Pandemie richteten!
Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sind trotz Eingriffsgewichts verhältnismäßig
Zitat der Begründung: “Die beanstandeten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen waren Bestandteile eines Schutzkonzepts des Gesetzgebers. Dieses diente in seiner Gesamtheit dem Lebens- und Gesundheitsschutz sowie der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems als überragend wichtigen Gemeinwohlbelangen.”
Nach der Prüfung des Gerichts waren Kontakt- und selbst die Ausgangsbeschränkungen in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar; insbesondere waren sie trotz des Eingriffsgewichts verhältnismäßig, heißt es von seitens des Gerichts. Auch gegen die Beschränkungen von Freizeit- und Kultureinrichtungen, Ladengeschäften, Sport und Gaststätten, war die entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zulässig erhoben.
Der Bund durfte zudem in der dritten Pandemie Welle im Frühjahr über die sogenannte Corona Notbremse Wechselunterricht sowie Schulschließungen anordnen. Das Bundesverfassungsgericht wies Klagen von Schülern und Eltern dagegen ab, erkennt aber erstmals ein “Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung” an, wie das Gericht in Karlsruhe am Dienstag mitteilte.
Markus Söder und Helge Braun nach Karlsruher Urteil auf Bundes Notbremse Kurs.
Der geschäftsführende Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) pocht als Reaktion auf die Karlsruher Beschlüsse zu den Anti Corona Maßnahmen auf eine bundesweit einheitliche Notbremse im Kampf gegen die grassierende vierte Pandemiewelle. “Wir brauchen jetzt eine Notbremse, die bundesweit nach einheitlichen und für die Bürger nachvollziehbaren Regeln funktioniert”, sagte Braun am Dienstag der Deutschen Presse Agentur (DPA) in Berlin. “Das Urteil macht deutlich, dass verbindliches bundeseinheitliches Handeln in der Corona Krise möglich ist. Und ich füge hinzu: In der aktuellen, schwierigen Situation ist es auch erforderlich.”
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder fordert ebenso diese “Bundesnotbremse”. “Bestätigung auf ganzer Linie”, schrieb der CSU-Vorsitzende am Dienstag auf Twitter. Das Bundesverfassungsgericht habe alle zentralen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung für rechtens erklärt. Auch alle bayerischen Regelungen seien demnach im Einklang mit den Grundrechten gewesen. “Damit sind alle widerlegt, die versucht haben, ein anderes Bild zu zeichnen”, betonte Söder.
Angesichts der neuen Omikron Variante und der Wucht der vierten Corona Welle wird der Ruf nach härteren Gegenmaßnahmen lauter. Um 13.00 Uhr wollen die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihr designierter Nachfolger Olaf Scholz (SPD) mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder telefonisch über die Krise beraten.
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