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Lohnsteuerjahresausgleich

Lohnsteuerjahresausgleich
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Lohnsteuerjahresausgleich –
Jedem Arbeitnehmer, der Empfänger von Lohn oder Gehalt ist, wird regelmäßig Monat für Monat Lohnsteuer abgezogen.

Von den meisten Arbeitnehmern wird oftmals eine zu hohe Steuer einbehalten, sodass sie selbst die Initiative ergreifen müssen, wenn sie zu viel gezahltes Geld zurückerhalten wollen. Ein Lohnsteuerjahresausgleich umfasst die Leistung des Arbeitgebers, den bei ihm beschäftigten Personen, eine überzahlte Lohnsteuer zu erstatten. Noch vor einigen Jahren gab es dafür einen automatischen Ausgleich, der vom Finanzamt am Ende des Kalenderjahres automatisch durchgeführt wurde. Arbeitnehmer müssen heute jedoch eine Steuererklärung abgeben, wenn sie zu viel entrichtete Beträge erstattet haben wollen. Ebenso erfolgt keine Unterscheidung zwischen dem Lohnsteuerjahresausgleich und der Einkommensteuererklärung.

In der Regel erhält ein Arbeitnehmer eine Steuererstattung mit seinem Gehaltsnachweis im Dezember des jeweiligen Jahres. Als Steuerberatung mussten wir jedoch immer häufiger die Erfahrung machen, dass zahlreiche Arbeitnehmer bei diesem automatischen Steuerjahresausgleich keine Berücksichtigung fanden.

Zudem sind die Fertigung einer Steuererklärung und die Einrichtung eines Antrages auf Gewährung eines Lohnsteuerjahresausgleichs immer mit einem großen Aufwand verbunden. Als Arbeitnehmer müssen Sie zahlreiche Belege heraussuchen und den Antragsunterlagen beifügen. Daneben müssen Sie die vom Finanzamt gesetzten Fristen unbedingt einhalten, da es ansonsten zur Zahlung eines Zwangsgeldes, zur Erhebung von Verspätungszuschlägen oder der Schätzung des Einkommens kommen kann.

Der Lohnsteuerjahresausgleich bezieht sich auf das komplette Kalenderjahr, welches gleichzeitig ein Steuerjahr bildet. Der Ausgleich soll entstandene Spitzenwerte bei Gehältern einzelner Monate abschwächen, indem das Gehalt auf das ganze Jahr umgerechnet wird. Ein Kalenderjahr wird daher auch als Ausgleichsjahr bezeichnet. In den meisten Fällen lohnt sich der Lohnsteuerjahresausgleich, zumal der größte Teil der Steuerpflichtigen eine Steuerrückzahlung erhält.

Die Bezeichnung “Jahresausgleich” bezieht sich sowohl auf eine Erstattung durch den Arbeitgeber, aber auch auf die Rückzahlung durch das Finanzamt. Das Finanzamt hat diesen Begriff jedoch nur bis Anfang der 1990er Jahre verwendet. Er wurde später durch die Bezeichnung “Antragsveranlagung” ersetzt.

Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung / eines Lohnsteuerjahresausgleichs

Unter einer Einkommensteuererklärung wird die Erklärung eines Steuerpflichtigen, die der Darlegung seiner Einkommensverhältnisse dient, verstanden. Daraus berechnet sich wiederum die Höhe der vom Finanzamt festzusetzenden Einkommensteuer.
Die Einkommensteuererklärung wird vom Steuerpflichtigen selbst oder durch uns als Steuerberatung beim Finanzamt abgegeben. Das Finanzamt prüft die eingereichten Unterlagen und ermittelt die Höhe des zu versteuernden Einkommens. Von diesem setze es die zu zahlende Einkommensteuer fest. Daneben ermittelt die Behörde den Solidaritätszuschlag und eine eventuell zu zahlende Kirchensteuer. Stellt die Finanzbehörde fest, dass zu viel Steuer gezahlt wurde, wird der Unterschiedsbetrag an den Steuerpflichtigen erstattet.
Betragen die Einkünfte eines Steuerpflichtigen mehr als 410,00 Euro, oder er ist bei mehreren Betrieben beschäftigt, ist er verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Ebenso muss er eine Steuererklärung abgeben, wenn ein Freibetrag vorhanden ist oder die von ihm bereits gezahlte Lohnsteuer aus sonstigen Einkommen resultiert.

Wichtige Fristen

Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet immer am 31. Mai des jeweiligen Jahres. Wird zum Beispiel eine Erklärung für 2020 abgegeben, endet die Frist am 31.05.2021. Kann dieser Abgabetermin nicht eingehalten werden, erhalten Sie vom Finanzamt eine Mahnung und das Finanzamt setzt Ihnen einen neuen Abgabetermin.

Als Steuerberatung empfehlen wir Ihnen, immer eine Einkommensteuererklärung abzugeben, die Sie gemeinsam mit unserer Kanzlei fertigen können. Eine Steuererklärung lohnt sich vor allem dann, wenn Ihr Einkommen innerhalb eines Jahres starken Schwankungen ausgesetzt war oder Sie nicht das ganze Jahr über erwerbstätig waren. Ein Antrag lohnt sich auch, wenn Sie zum Beispiel außergewöhnliche Belastungen oder Vergünstigungen zum Beispiel auf Wohneigentum geltend machen können.

Sollten Sie Ihre Abgabepflicht trotz erfolgter Mahnungen verstreichen lassen, kann das Finanzamt eine Steuerschätzung veranlassen und Ihnen ein Bußgeld androhen. Informieren Sie unbedingt Ihr Finanzamt, sobald Sie mögliche Fristen nicht einhalten können. In unserer Kanzlei in Hannover erfahren Sie alles über Fristen und Abgabetermine. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei allen Fragen zu Ihrer Einkommensteuererklärung zur Seite.

Ihr ASK Steuerberatung in Hannover gewährt Ihnen eine fachkundige Beratung rund um Ihre Steuerangelegenheiten. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie im Laufe eines Jahres unterschiedlich hohe Einkünfte hatten oder Sie hohe Ausgaben tätigen mussten. Wir zeigen Ihnen für Ihren Lohnsteuerjahresausgleich unterschiedlichen Sparmöglichkeiten, die wir für Sie gegenüber Ihrem Finanzamt geltend machen.

In unseren Räumen garantieren wir Ihnen jederzeit eine objektive Beratung. Sie können die entstandenen Steuerberatungskosten beim Finanzamt absetzen. Natürlich werden wir das Optimum für Sie herausholen und Ihre Steuererklärung so sorgfältig wie möglich erstellen. Die notwendigen Unterlagen reichen wir rechtzeitig beim Finanzamt ein und stellen für Sie sicher, dass alle Fristen eingehalten werden.

Kompetenz als Steuerberatung in Hannover im Lohnsteuerjahresausgleich.

Unsere Kanzlei ASK Steuerberatung in Hannover ist auf Lohnmandate und Lohnbuchhaltung spezialisiert. Dadurch verfügen wir über eine große Kompetenz, durch die wir Ihren Lohnsteuerjahresausgleich optimal bearbeiten können. Unser Team informiert sich permanent über die aktuellen Entwicklungen im Steuerrecht und bildet sich kontinuierlich weiter. Dazu zählt auch die jeweils aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichte. Zudem führen wir mit unserem Team der ASK Steuerberatung einen wöchentlichen Austausch durch, durch den wir neue Sachverhalte ermitteln. So können wir Sie stets über Sparmöglichkeiten am Laufenden halten.

Weitere Perspektiven im Lohnsteuerjahresausgleich:

Das Steuerrecht ist einem ständigen Wandel unterzogen, weshalb auch der Lohnsteuerjahresausgleich jedes Jahr anders ist. Immer mehr Ämter sind online miteinander verknüpft, was eine Optimierung des Austausches zwischen Finanzamt, Krankenkassen oder Sozialversicherungsträger notwendig macht.

Die meisten Steuerformulare werden über EDV übertragen, wodurch der Online-Datenaustausch eine zunehmende Bedeutung erhalten wird. Ihr Team des ASK folgt auch dieser technischen Fortentwicklung und bildet sich in diesem Sektor kontinuierlich weiter. Für die Zukunft ist zudem eine besonders sichere Übermittlung wichtig, um sensible Daten sicher zu übertragen.

Ihr Team der Steuerberatungskanzlei ASK Steuerberatung in Hannover ist auf die Erstellung Ihres Lohnsteuerjahresausgleiches spezialisiert.

Wir beschäftigen uns individuell mit Ihrer finanziellen Situation. Daneben heißen wir und unser Team Sie bei uns willkommen und freuen uns, Sie persönlich kennenzulernen. In unseren eigenen Räumlichkeiten bieten wir Ihnen zudem eine umfassende Beratung rund um Ihre Steuerangelegenheiten.

Für den Change Management Prozess empfehlen wir Carole Maleh mit ihrem gesamten Leistungsspektrum.

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