Das CORONA STEUERHILFEGESETZ wird durch die ASK Steuerberatung erfolgreich angewandt.

Schlagwortarchiv für: CORONA STEUERHILFEGESETZ

Related posts
Related posts
verlustverrechnung

Neue Wege in der Verlustverrechnung nach dem zweiten Corona Steuerhilfegesetz.

Gemäß dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz vom 29. Juni 2020 wurden die Möglichkeiten der steuerlichen Verlustverrechnung nicht nur betragsmäßig erhöht, sondern auch zeitlich erweitert. Beim bereits vorher bestandenen Verlustabzugs gemäß § 10d EStG wurden die Höchstbeträge des Verlust­rücktrags auf 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (Zusammen­veran­lagung) erhöht.

Related posts