Als Steuerzinsen werden solche Zinsen bezeichnet, welche von der Finanzbehörde auf bestimmte Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erhoben werden.

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Steuerzinsen seit 2014 verfassungswidrig

Das Karlsruher Bundesverfassungsgericht erklärt zu hohe Steuerzinsen seit 2014 für verfassungswidrig.

Diese Entscheidung gilt für Steuernachzahlungen ebenso wie für Erstattungen. Der Zinssatz von sechs Prozent sei “evident realitätsfern”, so die Richter des Bundesverfassungsgerichts.

Die hohen Steuerzinsen von sechs Prozent im Jahr sind, angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase, seit 2014 schlichtweg verfassungswidrig. Das gelte für Zinsen auf Steuernachzahlungen sowie auf Steuererstattungen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit.…

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