Die ASK Steuerberater Büchführung für Unternehmer und Freiberufler.
Wenn Sie für Ihr Unternehmen oder als Privatperson eine ordnungsgemäße Buchführung benötigen, sind Sie in unserer Kanzlei in Hannover bestens aufgehoben. Unsere Mitarbeiter erfassen nicht nur für Ihren Betrieb sämtliche Vorfälle im Geschäft, sondern dokumentieren auch Ihre Geschäftstätigkeit. Dadurch wird gewährleistet, dass wir Sie in regelmäßigen Abständen über Ihre persönlichen Unternehmenskennzahlen informieren können. Zum Ende des Jahres fassen wir sämtliche Unterbilanzen zusammen, damit letztlich der Jahresabschluss angefertigt werden kann.
Benötigen Sie Hilfe bei Ihrer Buchführung oder möchten sich über die einzelnen Vorgänge in unserer Kanzlei in Hannover informieren? Dann erkundigen Sie sich in den nächsten Abschnitten detailliert über unser gesamtes Leistungsspektrum von dem Sie bei Ihrer persönlichen Buchführung profitieren können.
Allgemeine Informationen über die Buchführung
In der für die Buchführung verantwortlichen Abteilung werden alle Geschäftsvorfälle, die Sie als Unternehmer im Rahmen Ihrer Tätigkeit ausführen, genau geprüft, ermittelt und erstellt. Sind die Voraussetzungen erfüllt, die der Gesetzgeber vorschreibt, dann werden die Belege entsprechend verbucht. Die so erfassten Informationen und Daten münden danach in einer individuellen Auswertung, die entweder vierteljährlich oder monatlich vorgenommen wird. Bei dieser Datenauswertung werden Kennzahlen wie Gewinn und Schulden- sowie Vermögenslage genau betrachtet. Zum Ende eines Jahres wird in unserer Kanzlei aus der vollständigen Buchführung ein Jahresabschluss erstellt, von dem wir die Anfertigung gern für Sie übernehmen möchten.
Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass vor allem in diesem Bereich bereits kleine und sich wiederholende Fehler zu erheblichen Nachzahlungen oder auch zum Verlust von Steuererstattungen führen können. Dies kann auch bei kleineren Buchführungen mehrere Tausend Euro im Jahr ausmachen. Jährlich erleben wir häufig solche Fälle bei neuen Mandanten, die vorher ihre Buchhaltung entweder selbst oder durch nicht qualifiziertes Personal haben durchführen lassen.
Rechtliche Regelungen der Buchführung in den verschiedenen Berufsgruppen
Prinzipiell könnte jeder die Buchhaltung eines Unternehmens oder einer Privatperson übernehmen. Dennoch gibt es besonders in diesem Sektor gewisse Vorschriften, die beachtet und unbedingt eingehalten werden sollten. Die Steuerberaterkammer beispielsweise achtet genau darauf, dass nur Rechtsanwälte oder Steuerberater die Steuererklärung erstellen. Dadurch wird gewährleistet, dass die Steuererklärung nicht nur fehlerfrei ist, sondern auch den entsprechenden Anforderungen gerecht wird.
Buchhaltungspflicht
Die außersteuerlichen Vorschriften und die Steuergesetze verpflichten in Unternehmen in Deutschland zur Buchhaltung und Aufzeichnung. Dabei wird zum Beispiel durch das HGB die Buchhaltungspflicht für einen Kaufmann festgesetzt. Zusätzlich existiert aber noch eine Vielzahl an allgemeinen Bestimmungen nach der Abgabenordnung, die dringend zu beachten sind. So ist bspw. ein Unternehmen zur Buchhaltung verpflichtet, wenn der Jahresumsatz über 500.000 Euro bzw. der Gewinn im abgerechneten Geschäftsjahr über 50.000 Euro liegt. Darüber hinaus ist es wichtig zu erwähnen, dass nicht nur gewerbliche Betriebe, sondern auch Land- und Forstwirte die zuvor genannten Auflagen der steuerrechtlichen Buchhaltungspflicht erfüllen müssen. Bei Fragen zur Buchhaltungspflicht und deren Grenzen, wenden Sie sich gerne innerhalb unserer Öffnungszeiten an uns.
Wie oben bereits erwähnt, ist es besonders wichtig eine vorschriftsmäßige Durchführung der Buchführung einzuhalten. Deshalb ist es selbstverständlich, dass wir eine gründliche Prüfung sämtlicher eingereichter Belege vornehmen. Darauf entscheiden wir, welcher Geschäftsabschluss zu welchem Konto passt, um dann die Buchung im Soll und Haben vorzunehmen. Darüber hinaus gibt es in der Bilanz unterschiedliche Wahlrechte. Dies ist der Grund weshalb wir relativ schnell über die Form der Abschreibung entscheiden müssen. Wir verfolgen immer das Ziel eine optimale Buchhaltung zu gewährleisten, um im Falle einer Betriebsprüfung Problemen vorzubeugen.
Die Leistungen der ASK Steuerberatung in Hannover
Wir sind eine Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft und übernehmen gern Ihre Buchhaltung, sodass Sie sich vollständig auf Ihr eigentliches Kerngeschäft konzentrieren können. Dabei werden Ihre Belege von uns unter anderem geprüft, kontrolliert, einsortiert und gebucht.
In diesem Zusammenhang sollte auch hervorgehoben werden, dass wir erst mit diesen Nachweisen Ihre Buchführung gestalten und auswerten können. Außerdem können die Mitarbeiter in unserer Kanzlei auch den Zahlungsverkehr für die Mandanten übernehmen, indem die Rechnungen intern verbucht werden. Im Anschluss werden diese Buchungen als SEPA-Datei an den Auftraggeber weitergeleitet.
Die Kernkompetenzen der ASK Steuerberatung
Jeder Mitarbeiter unserer Steuerberatungs-Kanzlei ist im verantwortlichen Bereich der Buchführung tätig. Des Weiteren bieten wir zusätzlich besondere Kernkompetenzen und Schwerpunkte, die sich nach der jeweiligen Qualifikation Ihres Beraters richten. Dadurch sind wir in der Lage, die verschiedensten Unternehmensbereiche abzudecken. So übernimmt beispielsweise ein Mitarbeiter bei uns, der ASK Steuerberatung in Hannover, die Buchführung von schwierigen Fällen, während ein anderer Berater sich auf die von Gastronomie-Betrieben spezialisiert hat. Da jeder Mitarbeiter in unserer Kanzlei über spezielle Kenntnisse in den unterschiedlichsten Bereichen verfügt und diese gezielt einsetzen kann, können Sie von einer ganzen Bandbreite an Informationen und Kompetenzen für Ihre persönliche Buchführung profitieren.
Die Besonderheiten ASK Steuerberatung in Hannover
In unserer Steuerberatungs-Kanzlei sind nicht nur die sieben Mitarbeiter, sondern auch der Geschäftsführer selbst, für die Buchhaltung zuständig. Prinzipiell kann diese jeder Steuerberater gemäß den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung durchführen. Der besondere Vorteil unserer Kanzlei ist, dass wir bei Bedarf auch die Zahlungsvorgänge für unsere Mandanten ausführen. Darüber hinaus besitzen unsere Mitarbeiter die verschiedensten Kenntnisse aus vielen Branchen. Auch die Betreuung von Fernsehproduktionsgesellschaften übernehmen wir gern. Wir haben überdies Erfahrung damit, in welchen Bereichen schnell Risiken entstehen können und versuchen diese bereits im Vornherein effizient auszuräumen. Aktuell betreut unsere Kanzlei 60 Mandanten im Monat, zu denen auch Handwerker und weitere Berufsgruppen zählen.
In der Regel arbeiten die Mitarbeiter in unserer Kanzlei in Hannover mit der elektronischen Datenverarbeitung (EDV). Weiterhin verfügen wir über verschiedene Softwareprogramme sowie Schnittstellen, die bei unserer täglichen Arbeit verwendet werden. Durch die neue technische Ausstattung können wir beispielsweise Ihre Bankauszüge digital über den Computer oder mithilfe der EDV einlesen. Im Anschluss können diese dann manuell verbucht werden. Mit Hilfe eines Scanners lesen unsere Mitarbeiter die Einheitsrechnung ein, damit die Mandanten die Rechnung sofort danach per E-Mail zurückgeschickt bekommen können.
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