Abfindung

Die Steuerberatung Hannover berät Sie zum Thema Abfindung.

Abfindung
Die ASK Steuerberatung in Hannover ist Ihr kompetenter Partner in Fragen einer Abfindung. Wer sich heute wegen der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mit diesem Thema beschäftigt, ist mit einer Vielzahl von Fragen und Problemen konfrontiert. Gerne unterstützen wir Sie bei der umfassenden Analyse und der Bewältigung der in diesem Zusammenhang auf Sie zukommenden Notwendigkeiten! Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Der Begriff “Abfindung”

Als Abfindung bezeichnet man eine einmalige Leistung, die der Abgeltung von Rechtsansprüchen dient. Hiervon zu unterscheiden sind jedoch Schadensersatzansprüche.

Der Begriff spielt nicht nur im Arbeitsrecht, sondern auch in zahlreichen anderen Gebieten des Privat-, Sozial- und Aktienrechts eine Rolle. Die folgenden Ausführungen haben jedoch nur den arbeitsrechtlichen Begriff und primär die in diesem Zusammenhang auftretenden Besonderheiten im Steuer- und Sozialrecht zum Gegenstand.

Eine Abfindung ist demnach dann gegeben, wenn eine einmalige Geldleistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer vorliegt und diese durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bedingt ist.

Abfindung aus der Sicht des Arbeitsrechts

Arbeitsrecht

Grundsätzlich besteht nach deutschem Arbeitsrecht bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber kein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Abfindung. Jedoch ist dieses Prinzip in der Praxis zum einen durch außergerichtliche bzw. gerichtliche Vergleiche zu durchbrechen. Ebenso führen zahlreiche Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes, Tarifverträge und Sozialpläne zu einem Rechtsanspruch des Gekündigten. Dieser ist allerdings oft nur durch ein gerichtliches Urteil zu realisieren. Ohne fachkundige Beratung und Betreuung ist der Arbeitnehmer sehr schnell überfordert.

Abfindung und das Sozialversicherungsrecht

Sozialversicherungsrecht

Echte Abfindungen sind sozialversicherungsfrei. Jedoch kann die Zahlung zu erheblichen Nachteilen beim Bezug von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II führen.

Beruht der Anspruch auf Abfindung nämlich auf einem Vergleich und führt dieser zu einer Nichteinhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist oder der ordentlichen Nichtkündbarkeit, so kann sehr schnell der Anspruch auf Arbeitslosengeld I ruhen.

Wird die Abfindung vollständig oder ratierlich bereits während des Bezuges von Arbeitslosengeld II gezahlt, so wird dem Betroffenen dieser Zufluss auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Dies kann häufig zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des Anspruchs auf diese Sozialleistung führen.

Wie ist die Abfindung zu versteuern?

Einkommensteuerrecht

Einkommensteuerrechtlich gilt, dass eine Abfindung grundsätzlich zu versteuern und auch dem Lohnsteuerabzugsverfahren zu unterwerfen ist. Ausnahmen gelten nur in wenigen Sonderfällen aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen bei beschränkt Steuerpflichtigen, also Empfängern, die in Deutschland, etwa wegen eines Umzugs ins Ausland, weder einen Wohnsitz noch ihren ständigen Aufenthalt haben.

Zwar gab es in der Vergangenheit für Abfindungen im deutschen Einkommensteuerrecht durchaus beachtenswerte Freibeträge. Heute spielen diese jedoch nur noch in ganz wenigen Einzelfällen eine Rolle. Im Normalfall hat der Steuerpflichtige die Abfindung im Jahr des Zuflusses in voller Höhe zusätzlich zu seinen anderen steuerpflichtigen Einkünften zu versteuern. Da die Steuersätze in Deutschland progressiv sind, bedeutet dies unter Umständen gerade in den Jahren des Übergangs aus dem bisherigen Berufsleben in einen neuen Lebensabschnitt eine überproportionale Steuerbelastung. Allgemein wird dies als ungerecht und unangemessen empfunden.

Der Gesetzgeber hat deshalb im § 34 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes eine Vergünstigung beibehalten: Außerordentliche Einkünfte, wie sie u. a. auch Abfindungen an Arbeitnehmer darstellen, unterliegen der so genannten “Fünftelregelung”. Im ersten Schritt wird hierbei die Steuerbelastung ohne Berücksichtigung der Abfindung errechnet. Danach wird fiktiv die steuerliche Belastung, die sich im Jahr der Zahlung ergeben würde, wenn nur ein Fünftel des gesamten Betrages an den Arbeitnehmer zusätzlich zu den anderen Einkünften ausbezahlt worden wäre, berechnet. Im dritten Schritt ermittelt man die Differenz zwischen diesen beiden Rechenschritten. Dieser Wert wird mit der Zahl “5” multipliziert. Das so gewonnene Ergebnis wird der Steuerlast hinzugerechnet, die sich aufgrund des ersten Rechenschrittes, als der Versteuerung aller Einkünfte ohne die Abfindungszahlung ergibt.

Durch dieses Verfahren wird in den meisten Fällen die Progressionswirkung des Einkommensteuertarifs abgemildert und so ein für den Steuerbürger im Vergleich zur Berechnung ohne die “Fünftelregelung” günstigeres Ergebnis erzielt.

Aber Vorsicht: Das Finanzamt gewährt Ihnen diesen Vorteil nicht, wenn von vornherein im Arbeitsvertrag eine Entlassungsentschädigung vereinbart worden war. Ebenso muss die Zahlung der Abfindung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Entlassung bzw. Aufhebung des Arbeitsvertrags stehen; es darf sich wirtschaftlich nicht etwa um Entgelte für vorher bereits verdiente Ansprüche (zum Beispiel Bonus- oder Tantieme-Ansprüche oder vorher noch nicht ausgezahltes Gehalt) handeln.

Die Abfindung darf nicht in mehreren Raten über mehrere Veranlagungsjahre verteilt ausgezahlt werden. Auch in diesem Fall versagt das Finanzamt die Anwendung der “Fünftelregelung”. Unschädlich ist jedoch, mit Ihrem Arbeitgeber aufgrund von zu erwartenden Progressionsvorteilen die Fälligkeit der Abfindungszahlung erst für das Jahr nach der Beendigung des Arbeitsvertrags zu vereinbaren.

Die mit der Abfindungsregelung unmittelbar in Zusammenhang stehenden Kosten können Sie als Werbungskosten abziehen. Dies gilt auch für Aufwendungen, die Ihnen durch die Inanspruchnahme einer notwendigen Rechtsberatung entstehen.

Unter Umständen kann es für Sie interessant sein, sich Ihren Abfindungsanspruch nicht direkt auszahlen zu lassen, sondern diesen z. B. in einer Direktversicherung oder einer anderen privaten oder gesetzlichen Rentenversicherung anzulegen. Dies kann zu nicht unerheblichen Steuerbelastungsvorteilen führen.

Die Rechtsprechung sowohl der Finanzgerichte wie auch des Bundesgerichtshofs zur steuerlichen Behandlung von Abfindungszahlungen ist mehr als umfangreich und nur noch für mit dieser Materie vertraute Fachleute überschaubar. Solche finden Sie bei uns, der ASK Steuerberatung in Hannover.

Die Leistungen der ASK Steuerberater Hannover:

Seit über 40 Jahren stehen wir für Kompetenz und Vertrauen in allen steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Wir streben stets mit unseren Kunden eine vertrauensvolle und langjährige Zusammenarbeit an. Nicht umsonst betreut die ASK Steuerberatung in Hannover viele Mandanten bereits in der dritten und vierten Generation. Dies macht uns stolz! Unsere Betreuung soll ganzheitlich und nachhaltig sein! Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Gestaltungsberatung. Diese ist oft nur möglich, wenn wir Ihnen dort, wo es sinnvoll ist, neben der traditionellen Steuerberatung auch eine kompetente Rechts- und Wirtschaftsberatung bieten. Hierbei wird z. B. auch die Frage “Wie geht es mit mir nach dem Verlust des Arbeitsplatzes beruflich weiter?” angesprochen. So kann es in vielen Fällen wertvoll sein, über den Aufbau einer selbständigen Tätigkeit im Zuge einer Existenzgründungsberatung nachzudenken. In allen Arbeitsschritten werden Sie von fachgeprüften, ständig weitergebildeten, hoch motivierten Mitarbeitern betreut. Transparenz steht bei der ASK Steuerberatung in Hannover bzw. Steuerberater Langenhagen mit an erster Stelle. Zögern Sie also nicht, uns zu fragen.
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Die Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer Richtlinien für Unternehmer und was Sie dabei zu beachten haben. Das Umsatzsteuerrecht 2021.

Umsatzsteuer Recht 2021

Umsatzsteuerrecht 2021 – Was Körperschaften des öffentlichen Rechts zu beachten haben.

Die Umsatzsteuer beziehungsweise Mehrwertsteuer ist jedem bekannt. Ob im Supermarkt, Einkaufszentrum oder beim Friseur, auf vielen Produkten sowie Dienstleistungen liegt eine Umsatzsteuer von neunzehn oder sieben Prozent. Lediglich die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind von der Umsatzsteuer befreit. Doch ab dem Jahr 2021 müssen auch diese Steuern bezahlt werden. Diese bringt sehr viele Veränderungen mit sich, worüber wir Sie in diesem Steuerbeitrag informieren.

Das Umsatzsteuerrecht

Die Umsatzsteuer – auch Mehrwertsteuer genannt – ist eine überaus relevante Steuer in Deutschland, denn sie betrifft fast alle Konsumausgaben. Angebotene Waren oder Dienstleistungen werden anhand ihres Bruttobetrages verkauft. Somit ist die Umsatzsteuer für den Verbraucher nicht ersichtlich, da sie vom Unternehmen erhoben wird.

In der Regel beträgt die Umsatzsteuer neunzehn Prozent, wobei es auch einen verminderten Steuersatz von sieben Prozent gibt. Zudem kann die Umsatzsteuer bei einer Zahllast im Rahmen des Vorsteuerabzugs verrechnet werden.

Allerdings gibt es auch Organisationen, die nur den verminderten Steuersatz von sieben Prozent zahlen müssen oder sogar gänzlich von der Umsatzsteuer befreit sind: Körperschaften des öffentlichen Rechts. Dabei handelt es sich unter anderem um Kirchen, Kommunen, Hochschulen, Ärztekammern, Ortskrankenkassen, Berufsgenossenschaften, Landesversicherungsanstalten, Handwerkskammern, Kammern der freien Berufe, allgemeine Ortskrankenkassen, Industrie- und Handelskammern, Gemeinden, Kreise sowie Sozialversicherungsträger.

Doch im Jahr 2015 wurde im Rahmen einer neuen EU-Richtlinie beschlossen, dass diese auch umsatzsteuerpflichtig werden sollen.

Die Änderungen im Umsatzsteuerrecht

Bevor die Änderungen im Umsatzsteuerrecht beschlossen wurden, gingen die Vorschläge einen weiten Weg: Erst nachdem sowohl die Legislative, der Bundestag sowie der Bundesrat das neue Umsatzsteuerrecht als notwendig erachtet haben, wurde es in die Wege geleitet. Da die Veränderungen einen großen organisatorischen Aufwand für die Betroffenen mit sich bringen, wurde eine Schonfrist von fünf Jahren vorgegeben. Demnach haben alle Körperschaften des öffentlichen Rechts bis zum Jahr 2021 Zeit, um sich auf die Änderungen vorzubereiten.

Doch um was für Änderungen handelt es sich? Tatsächlich verändert sich das Umsatzsteuerrecht an sich nicht, lediglich der Anwendungsbereich ist betroffen. Denn Körperschaften des öffentlichen Rechts richten oftmals gemeinnützige Tätigkeiten aus, bei denen sie diverse Artikel verkaufen. Ein typisches Beispiel dafür sind Kirchen, die Gemeindefeste organisieren und dabei Essens- und Getränkestände aufbauen. Dabei gehen alle gewonnenen Einnahmen in die Gemeindekasse, ohne das eine Mehrwertsteuer abgeführt werden muss.

Nun hat der Gesetzgeber beschlossen, dass es sich dabei durchaus um steuerbare Leistungen handelt, die mit neunzehnprozentiger oder mit siebenprozentiger Umsatzsteuer belegt werden müssen. Schließlich sind viele Körperschaften des öffentlichen Rechts wirtschaftlich ausgerichtet, sodass eine Besteuerung dieser Leistungen nur gerecht wäre. Im Gegenzug kann in vielen Fällen die Vorsteuer abgerechnet werden. Nichtsdestotrotz haben die Änderungen im Umsatzsteuerrecht einige Auswirkungen auf die Buchführung.

Auswirkungen des Umsatzsteuerrechts

Bisher haben Körperschaften des öffentlichen Rechts eine Einnahmenüberschussrechnung durchgeführt. Dabei handelt es sich um eine simple Gewinnermittlung. Die Ausgaben werden von den Einnahmen subtrahiert, sodass der Gewinn festgelegt wird.

Ab 2021 müssen Körperschaften des öffentlichen Rechts in die doppelte Buchführung beziehungsweise Doppik gehen. Dabei wird jede Geschäftsangelegenheit doppelt – sowohl auf das Eigenkonto als auch auf das Gegenkonto – gebucht. Diese Soll- und Haben-Buchung ist eine komplexe Angelegenheit und bringt einen hohen Verwaltungsaufwand mit sich. Demnach werden die Körperschaften des öffentlichen Rechts ihre Buchführung neu organisieren müssen.

Damit zusammenhängend stehen Körperschaften des öffentlichen Rechts vor der Frage, ob sie eine GmbH oder GmbH & Co. KG gründen wollen. Beide Gesellschaftsformen haben Vor- und Nachteile, weshalb die Entscheidung von den Umständen des jeweiligen Unternehmens abhängt

ASK Steuerberatung Hannover – Ihre Unterstützung bei der Buchführung

Die Änderungen im Umsatzsteuerrecht sind von vielfältigen Meinungen umgeben. Nichtsdestotrotz dienen Einnahmen der Körperschaften des öffentlichen Rechts oftmals der Gemeinnützigkeit. Es handelt sich um eine unterschiedliche Ausgangsituation und aus diesem Grund ist zu hinterfragen, ob eine Gleichberechtigung in diesem Fall wirklich sinnvoll wäre.
Doch unabhängig des ganzen organisatorischen Aufwands steht eines fest: Körperschaften des öffentlichen Rechts müssen sich bis zum 01.01.2021 neu positionieren, aufstellen und eine Lösung parat haben. Damit sollten sie vorzeitig anfangen, denn ein langjähriges Konzept lässt sich nicht von heute auf morgen umwerfen. Gute Planung ist äußerst essenziell. Doch wer könnte ihre Buchführung besser handhaben als ein Steuerberater? Mithilfe unserer Expertise unterstützen wir Sie gerne, sodass Sie mit den Änderungen im Umsatzsteuerrecht bestens zurechtkommen.

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Ihre Existenzgründung begleitet von den Steuerexperten der ASK Steuerberatung in Hannover.

Wir von der ASK Steuerberatung in Hannover beraten Sie umfänglich zu Fragen der Existenzgründung. Besuchen Sie uns!

Wer in der heutigen Zeit eine gute Idee für eine Existenzgründung hat, wird schnell merken, dass, noch vor der eigentlichen Umsetzung der Idee, kein Weg an einem tragfähigen Businessplan vorbeiführt. Um Sie auf Ihrem Weg zum eigenen Unternehmen mit einer umfangreichen Beratung und Betreuung unterstützen zu können, nehmen die ASK Steuerberatung in Hannover sowohl Ihre finanzielle, als auch zum Beispiel ihre steuerliche Situation gründlich unter die Lupe.Gemeinsam mit Ihnen wollen wir Ihren Traum von der Existenzgründung / Unternehmensgründung umsetzen und Ihren Weg in die berufliche Selbständigkeit begleiten.
Jahr für Jahr wagen in Deutschland viele Tausende mutiger Gründer den Weg in die Selbständigkeit. Laut IfM Bonn waren es im Jahr 2015 etwa 299.000 vollgewerbliche Neugründungen. Dem gegenüber stehen für 2015 jedoch rund 328.000 Liquidationen, woraus sich ein negativer Gründungssaldo ergibt. Ein solider und durchdachter Businessplan ist deshalb eine wichtige Grundlage, um langfristig am Markt Erfolg zu haben und sich auch aus der Masse der Konkurrenten und Mitbewerber abzuheben.
Dabei möchten wir Sie gerne begleiten, beraten und unterstützen. Vereinbaren Sie doch einen individuellen Gesprächstermin mit uns. Wir von der ASK Steuerberatung in Hannover freuen uns schon darauf, Sie persönlich in unseren Räumen begrüßen zu dürfen.

Existenzgründer: Definition

Unter einem Existenzgründer versteht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eine natürliche Person, die eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit aufnimmt.

Nach deutschem Steuer- und Gewerberecht ist hierfür entweder eine Gewerbeanmeldung oder, sofern es sich um einen der sogenannten freien Berufe handelt, eine Anmeldung beim jeweils zuständigen Finanzamt erforderlich. Sofern das Unternehmen nicht als Kleingewerbe eingestuft wird, ist zudem noch eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich. Je nach Größe des neu gegründeten Unternehmens kommen dann auch noch weitere Antragsverfahren und Genehmigungen ins Spiel. Beispielsweise dann, wenn die Gründer vorhaben, in ihrem Unternehmen einen oder mehrere Angestellte zu beschäftigen.

Die ASK Steuerberatung Hannover hilft Ihnen bei der notwendigen Antragsstellung und wir begleiten Sie so Schritt für Schritt in Ihre berufliche Selbständigkeit.

Finanzierungsmöglichkeiten für Neugründer

Besonders seit der Finanzmarktkrise ab dem Jahr 2007 konnten wir einen zum Teil signifikanten Wandel in der Gründerszene beziehungsweise im Bereich der Existenzgründungen wahrnehmen.

Durch die Ereignisse auf dem kriselnden Finanzmarkt vorsichtiger geworden, drehten viele Banken den Geldhahn für (junge) Existenzgründer zu. Der Markteinstieg wurde daher deutlich schwieriger. Notwendige Gründungszuschüsse und Anschubfinanzierungen blieben aus, wodurch die Gründer gezwungen waren, nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten Ausschau zu halten. Aber hierdurch sind auch spannende und innovative Möglichkeiten entstanden. Je nach Ausgangslage eignet sich das geplante Unternehmen möglicherweise für eine finanzielle Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit in Form eines Gründungszuschusses.

Aber auch Crowdfunding, Gründerwettbewerbe, verschiedene Gründerfonds oder die erfolgreiche TV-Show „die Höhle der Löwen“ geben die notwendige finanzielle Starthilfe um innovative und erfolgsversprechende Gründungsideen zu unterstützen. Zugegeben, für das letztere braucht es neben dem notwendigem Gründergeist auch ein gehöriges Maß an Showtalent und das nötige Quäntchen Glück.

In jüngster Zeit hat sich die Situation auf den Finanzmärkten jedoch wieder deutlich gewandelt. Die Europäische Zentralbank hat den Leitzins auf ein Rekordtief abgesenkt, wodurch Kredite im allgemeinen, somit auch Gründungskredite, wieder sehr günstig zu haben sind. Hierdurch soll zum einen die Wirtschaft angekurbelt und auch die mit Existenzgründungen einhergehende Innovationskraft gesteigert werden.

Hier, bei der ASK Steuerberatung in Hannover, sind wir davon überzeugt, dass Innovationskraft und Fortschrittsfähigkeit, aber auch Wachstumspotentiale und Konkurrenzfähigkeit zu den entscheidenden Faktoren gehören, die es Gründern ermöglichen, langfristig und nachhaltig am Markt erfolgreich zu sein.

Von der Idee zum Konzept – Basics für Existenzgründer

Die zündende Idee ist da, der Mut zur Existenzgründung ist gefasst und die ersten Fühler nach möglichen Partnern und Unterstützern wurden ausgestreckt. Doch nach der ersten Euphorie folgt oft die Erkenntnis, dass eine gute Idee allein nicht ausreicht, um sich langfristig und erfolgreich am Markt zu positionieren. Was also macht den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg aus? Neben einem soliden Geschäftskonzept, verlässlichen Zahlen und einer genauen Markterkundung haben wir feststellen können, dass auch verschiedenen Persönlichkeitsmerkmale eine Rolle spielen. Organisationstalent, Motivationsfähigkeit und ein gehöriges Maß an Selbstdisziplin und Fleiß bilden die Grundsteine einer erfolgreichen Existenzgründung.

Als Gründer sind Sie der Mittelpunkt ihres Unternehmens. Sie geben die Richtung vor und Sie tragen die Vision ihres Unternehmens nach außen. Doch neben der Vision und der Idee braucht es auch grundlegende Kenntnisse von betriebswirtschaftlichen Abläufen, steuerlichen Anforderungen, Controlling Instrumenten und rechtlichen Rahmenbedingungen. Personelle und finanzielle Ressourcen müssen ebenso vorhanden sein, wie ein stabiles soziales Umfeld, das die Belastungen und auch möglichen Rückschläge einer Neugründung mit abfedern können.

Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die finanziellen, steuerlichen oder rechtlichen Aspekte zur Seite. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Konzeption ihres Businessplans oder ihrer Gewinnkalkulation. Wir beraten Sie umfassend und persönlich und nehmen uns stets Zeit für Sie und Ihre Fragen.

Die ASK Steuerberater Leistungen für Sie!

Kontinuierliche, wertschätzende und persönliche Beratung und die individuelle Unterstützung unserer Mandanten rund um die Existenzgründung ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

Unsere langjährige Erfahrung, in Verbindung mit modernen Kalkulationsprogrammen garantieren Ihnen auch bei vielschichtigen Anforderungen eine solide und belastbare Finanzplanung.

Damit wir bei der ASK Steuerberatung in Hannover wissen, wohin die Reise mit Ihnen gehen soll und um Ihre Visionen voll umfänglich teilen zu können, sollten Sie sich bereits vor dem ersten Kontakt mit einem unserer Berater einen groben Businessplan zurechtlegen, sich Gedanken über mögliche Marktsegmente und Wachstumspotentiale, aber auch mögliche Absatzmengen machen und sich konkrete Fragen überlegen, bei deren Beantwortung wir Sie unterstützen dürfen.

Durch die Begleitung und Unterstützung vielzähliger Existenzgründungen können wir mittlerweile auf einen reichen und fundierten Erfahrungsschatz in diesem Bereich zurückgreifen. Die Kombination aus Theorie und Praxis, aus Erleben und Erfahrungswissen ist das Fundament, auf dem sich unsere Beratungsleistungen gründen.

Wieviel Zeit muss für eine Beratung eingeplant werden?

Beratungsdauer bei der ASK Steuerberatung Hannover

Jede Beratungsleistung ist individuell und variiert von Fall zu Fall. Je nach gewünschter oder notwendiger Rechtsform, Vorwissen und dem Fehlen oder Vorhandensein von notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen kann eine persönliche Beratung sehr zeitintensiv sein. Besonders wichtig ist es uns, die Gründer über mögliche Risiken ihrer Existenzgründung aufzuklären.

Vorteile der ASK Steuerberatung für Ihre Existenzgründung

Persönliche und individuelle Beratung ist für uns das Wichtigste. In jeder Phase des Existenzgründungsprozesses stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, so dass Sie sich ganz auf das Kerngeschäft konzentrieren können. Wertschätzung und Beratung auf Augenhöhe sind für uns eine Selbstverständlichkeit. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit und finden individuelle Lösungen, die speziell auf Sie zugeschnitten sind. Transparenz und Nachvollziehbarkeit bestimmen den gesamten gemeinsamen Entscheidungsprozess.

Unsere Kernkompetenzen liegen im steuerlichen und finanziellen Sektor. Hier beraten und unterstützen wir Sie beispielsweise im Rahmen Ihrer Finanzierungs- und Investmentplanung, in haftungsrechtlichen Fragen, sowie bei der Erstellung und Konzeption Ihres Businessplans. Aber auch im Marketing und Vertrieb können Sie auf unsere langjährige Erfahrung zählen.

Unsere Vision ist es, Existenzgründer auf dem Weg in die Selbstständigkeit zu begleiten. Wir wollen Sie dabei unterstützen, damit Ihre Vision wahr werden kann. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für eine individuelle Beratung mit uns. Das Team der ASK Steuerberatung in Hannover freut sich darauf, Sie langfristig und nachhaltig bei der Umsetzung Ihrer Vision zu begleiten.

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So sparen Sie Schenkungssteuer bei der Vermögensübertragung.

Schenkung oder Erbschaft – gibt es da einen Unterschied? Das Gesetz unterscheidet steuerlich nicht zwischen Schenkung und Erbschaft, in beiden Fällen fallen gleich hohe Steuern an. Der wesentliche Unterschied ist aber: Eine Schenkung kann in mehren Schritten erfolgen, eine Erbschaft nur einmal. So verändert sich auch der fällige Steuersatz bei der Schenkungssteuer. Informationen dazu erhalten Sie bei Experten wie der ASK Steuerberatung in Hannover.

Verschenken oder Vererben? Gerade, wenn Sie ein Vermögen aufgebaut haben, wollen Sie das wohl in möglichst ungekürzter Form an Ihre Erben weitergeben. Dabei sind die Steuersätze in beiden Fällen gleich. Dennoch kann Verschenken gegenüber dem Vererben wesentliche Vorteile haben, da man die speziellen Regelungen in der Schenkungssteuer gegenüber der Erbschaftssteuer ausnutzen kann.

Schenkungssteuer

Persönlicher Freibetrag

Entscheidend ist in diesem Zusammenhang einerseits der persönliche Freibetrag, andererseits sind aber auch die Steuerklassen, die Anwendung finden, von Bedeutung. So darf etwa bei einer Schenkung der persönliche Freibetrag alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden. Bei einer Erbschaft gilt dieser Freibetrag naturgemäß nur einmal. Das bedeutet: Beginnt man schon zu Lebzeiten, sein Vermögen an die Erben zu übertragen, kann man wesentliche Teile des Vermögens sehr steuerschonend übertragen. Zur Frage des persönlichen Freibetrags ist natürlich der Rat von Experten unerlässlich – die ASK Steuerberatung in Hannover berät Sie in Zusammenhang mit allen Fragen der Schenkungssteuer sehr gerne.

Unterschiedliche Steuerklassen

Ganz wesentlich sind auch die unterschiedlichen Steuerklassen, die es beim Schenken und Erben zu berücksichtigen gilt. So steigt die Schenkungssteuer mit abnehmendem Verwandtschaftsgrad zusehends an. Steuerlast, aber auch Freibetrag sind bei Verwandten ersten Grades, also dem Ehepartner und den Kindern sehr niedrig, will man allerdings an eine Lebensgefährtin oder auch Patenkinder etwas verschenken, steigt der Steuersatz schnell in ungeahnte Höhen. Denn grundsätzlich gibt es drei Steuerklassen: In die Klasse I fallen Kinder, Ehepartner und Eltern, in der Klasse II werden Geschwister, Nichten, Neffen, Enkel und Großeltern eingestuft. Alle anderen Beschenkten fallen in die Steuerklasse III. Natürlich sind Steuersätze und Freibeträge von Stufe zu Stufe unattraktiver. Das heißt, die Steuersätze steigen und die Freibeträge sinken. Dennoch können Sie auch hier effiziente Regelungen treffen. Wichtig ist dabei, sich rechtzeitig beraten zu lassen, etwa von den Experten der ASK Steuerberatung in Hannover.

Verschenken von Bargeld

Da die Schenkungssteuer bis zu 43 % betragen kann, ist es ratsam, die Freibeträge, welche bei nahen Verwandten bis zu 500.000 Euro ausmachen, auszunutzen. So kann schon zu Lebzeiten Bargeld als Schenkung an nahe Verwandte oder auch andere nahestehende Personen vermacht werden, ohne dass dies die Besteuerung im Falle einer Erbschaft berührt. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, Nahestehenden, also etwa Kindern, immer wieder Geldbeträge je nach Bedarf zu schenken, die dann allerdings in das Erbe einfließen. So können erbberechtigte Kinder dann unterschiedliche Geldbeträge erhalten haben, welche letztlich aber beim Erbanspruch berücksichtigt werden, sofern sie vorher ausreichend dokumentiert werden. Dazu bedarf es natürlich einer rechtlichen Absicherung, die die Experten der ASK Steuerberatung in Hannover für Sie gerne übernehmen.

Immobilien verschenken

Wer Immobilien besitzt und diese an seine Erben weitergeben möchte, kann auch hier schon zu Lebzeiten durch eine Schenkung klare Verhältnisse schaffen. Dabei ist es allerdings wichtig, darauf zu achten, dass es nicht zu Immobilien mit mehrfachen Eigentümern kommt. Gleichwertige Immobilien können unter den Beschenkten daher auch gleichmäßig aufgeteilt werden, eine Liegenschaft zu gleichen Teilen an mehrere Begünstigte zu verschenken wird allerdings zu Problemen führen. Einen Ausweg böte hier die Installierung einer Vermietungs- oder Verwertungsgesellschaft, unter deren Dach alle Immobilien vereint sind. Dann kann die Gesellschaft zu gleichen Teilen als Schenkung vermacht werden, der Immobilienbesitzbleibt davon unberührt. Verschenkt man nun nur Teile der Gesellschaft zu Lebzeiten, kann man auch vieles an Schenkungssteuer sparen, da man Freibeträge unter Umständen mehrfach ausnutzen kann und auch niedrigere Steuerklassen ausnutzen kann.

Unternehmensanteile verschenken

Wer ein Unternehmen besitzt, hat selbstverständlich Interesse daran, dass es zu einem geordneten Betriebsübergang kommt und der Betrieb bei der Übergabe nicht durch unverhältnismäßige Zahlungen für Schenkungs- oder Erbschaftssteuer über Gebühr belastet wird. Der Gesetzgeber hat daher gerade für Betriebsübergaben Regelungen geschaffen, die die Steuerlast für den Betrieb, aber auch den Übernehmenden möglichst gering halten. Es gibt bei Betriebsübergaben sehr hohe Freibeträge und große Gestaltungsmöglichkeiten. Daher empfiehlt es sich, diese bereits zu Lebzeiten in Form einer Schenkung im Einvernehmen mit dem Übernehmer durchzuführen. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass bei den anfallenden Steuern – etwa der Schenkungssteuer – auch wirklich die effizienteste Lösung für alle Seiten gefunden wird. Notwendig dafür ist natürlich eine fundierte Beratung, die Ihnen die ASK Steuerberatung in Hannover bieten kann.

Schenken ist also nicht wirklich leichter als Vererben, aber es bietet Vorteile, wenn Sie vorausschauend planen und die richtige und kompetente Beratung haben. Auf jeden Fall haben Sie durch eine Schenkung mehr Gestaltungsmöglichkeiten, als durch Vererben, da Sie noch zu Lebzeiten korrigierend eingreifen und auf aktuelle Situationen reagieren können. Entscheidend dabei ist eine fachkundige Beratung, wie Sie etwa die ASK Steuerberatung in Hannover anbietet.

Richtig schenken mit der ASK Steuerberatung

Mit der Vermögensübertragung müssen Sie nicht bis zum Lebensende warten – es kann auch schon eine Schenkung zu Lebzeiten sein. Oder mehrere, denn so können Sie Schenkungssteuer sparen und so noch mehr von Ihrem Vermögen Ihren Nachfolgern hinterlassen.

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Bester guter Steuerberater für Ihr Unternehmen in Hannover – ASK Steuerberatung.

Bester guter Steuerberater

So findet man den besten Steuerberater in Hannover

Sie suchen für sich oder Ihre Firma den besten Steuerberater bzw. oder Kanzlei für Steuerberatung? Das scheint vielleicht auf den ersten Blick ein schwieriges Unterfangen. Bei näherer Betrachtung kristallisieren sich jedoch die Kriterien heraus, mit denen Sie den besten Steuerberater für das deutsche Steuerrecht finden werden. Wohl gemerkt: Sie wollen und können nicht den objektiv besten Steuerberater finden, denn das ist, streng genommen, kaum zu beurteilen. Nein, Sie suchen einen Steuerberater, der sich in Ihrem Metier bestens auskennt und Antworten auf Ihre speziellen Steuerfragen und Probleme findet.

Erfahrung ist als Steuerberater unabdingbar

Die ASK Steuerberatung in Hannover berät seit vielen Jahren Mandanten aus den unterschiedlichsten Branchen; vom Kleinunternehmer bis hin zum börsenorientierten Unternehmen. Jedes Teammitglied der ASK Steuerberatung hat spezielle Qualifikationen und Kenntnisse, die es ihm oder ihr ermöglichen, Sie in der Funktion des Steuerberaters bestens individuell und kompetent zu beraten.

Denn eines ist sicher; von Scheinkriterien sollte man sich bei der Suche nach dem besten Steuerberater nicht blenden lassen. Eine exquisite Kanzleieinrichtung oder ein schnittiges Auto sagen wenig über die Qualität der Beratung aus. Notfalls können diese Dinge auch geleast oder finanziert werden. Statt “Mehr Schein als Sein” bieten wir unseren Mandanten eine substantielle, umfassende Steuerberatung in unserer Kanzlei in Hannover.

Unsere Mandanten werden nicht “verwaltet”, wir kommunizieren mit Ihnen, sowohl als Unternehmer und auch als Privatperson. Wir als ASK Steuerberatung sind stolz darauf, Unternehmen in der zweiten und dritten Generation unterstützen zu dürfen. Unser Ziel und unser Aushängeschild ist die langfristige und kompetente Beratung unseres Mandantenstammes.

Kompetenz des Steuerberaters für Gewerbetreibende ist essentiell

Zu den Auswahlkriterien für einen guten, passenden Steuerberater gehört natürlich seine fachliche Kompetenz, die durch ständige Fortbildung sichergestellt wird. Eine Spezialisierung auf diesem Gebiet ist notwendig, da es Besonderheiten in der steuerlichen Betreuung von Unternehmen in Hannover, Landeshauptstadt von Niedersachen, gibt. Ein Steuerberater, der sich nicht auf diesem Gebiet spezialisiert hat und “alles macht”, wird mit den Feinheiten und Besonderheiten dieses fiskalischen Gebietes nicht vertraut sein.

Als Beispiel sei hier das Thema “Jahresabschluss” genannt. Die Kenntnis über steuerbare Umsätze § 1 UStG, Steuersubjekt § 2 UStG, Unternehmerkriterien § 2 I UStG, steuerbare Lieferungen und Leistungen § 3 UStG, Steuerbefreiungen § 4 UStG, Klassifizierung Vorsteuerabzug § 4 UStG, Bemessungsgrundlage § 10UStG sowie den jeweiligen Steuersätzen hat neben diversen Fristen und einigen Eigenheiten große Wichtigkeit. Fachlich gut ausgebildete Steuerberater beherrschen die steuerliche Beziehungslehre und können jederzeit einwandfrei Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer sowie latente Steuern von einander differenzieren oder aber berechnen.

Preistransparenz und nachvollziehbare Steuerberatervergütung

Viele Mandanten begrüßen unsere Preistransparenz, denn wir realisieren die Finanzbuchhaltung, Lohnbuchführung, Steuererklärungen und den Jahresabschluss, etc. zum monatlichen Festpreis. Wir garantieren Unternehmern und Freiberufler, dass Sie in unserer Steuerberatungskanzlei bis zu Sie 30 % Ihrer bisherigen Steuerberatungskosten einsparen. Dabei verzichtet die ASK Steuerberatung komplett auf die Erhebung zusätzlicher Jahresabschlussgebühren. Sprechen Sie uns an.

Alle Leistungen aus einer Hand

  • Überprüfung der Unterlagen und Belege auf Vollständigkeit
  • Gesamte Lohn und Finanzbuchhaltung
  • Prüfung aller steuerlichen Vergünstigungen
  • Erstellung der Steuererklärungen und Jahresabschlüssen/Bilanzen
  • Berechnung der Steuerschuld und der Steuernachzahlung / -erstattung
  • Halbjährliche Steuerschätzung
  • Klärung von Rückfragen mit dem Finanzamt
  • Prüfung des Steuerbescheids
  • Wahrung von Fristen
  • Führen der OPOS – Listen
  • Mahnwesen
  • Außergerichtliche Rechtsberatung
  • Ordnungsgemäße Erfüllung gesetzlicher Steuererklärungspflichten
  • Fristgerechte Fertigstellung der Steuererklärung
  • Nutzung aller Steuervorteile
  • Gewinn-Nivellierung zur Vermeidung von Progressionsspitzen
  • Rechtzeitiges Erkennen drohender Nachzahlungen
  • Arbeitsentlastung / Zeitersparnis / Absolute Kostentransparenz

Bei uns in Hannover haben alle angestellten Steuerfachangestellte (m/w), Bilanzbuchhalter (m/w), Steuerfachwirte (m/w), Assistenten der Steuerberatung (m/w) sowie freiberufliche Rechtsanwälte und Steuerberater sowohl die fachliche Qualifikation als auch umfassende Erfahrung in diesem Bereich, um Sie auch in solchen Situationen kompetent beraten zu können.

Zu den Auswahlkriterien für einen guten und passenden Steuerberater in Hannover gehört dass er “über seinen Tellerrand” hinausblicken kann und auch umfassende Kenntnis über andere Materien verfügt, die für eine kompetente Beratung und Unterstützung seines Mandanten bedeutsam sind, z.B. Kenntnisse des Marktes, der Branchen sowie Expertise im Handels- und Gesellschaftsrecht.

Die ASK Steuerberatung in Hannover bietet ihnen auf diesem Gebiet ein überzeugendes Dienstleistungsangebot. Die Rechts- und Steuerberatung bei der ASK ist interdisziplinär. Durch die unterschiedlichen Beratungsfelder, auf die sich die Teammitglieder unserer Kanzlei spezialisiert haben, steht ein umfassender Know-How-Pool für die Klienten zur Verfügung, ohne dass weite Wege bewältigt werden müssen. So können Fragen, beispielsweise, ob eine Abfindung zu versteuern ist oder ob bei Mitarbeiterschenkung Cashflow Nachteile mit sich bringt, kompetent und grundlegend beantwortet werden.

Aber auch bei wirtschaftlichen Fragestellungen steht Ihnen das Team der ASK Steuerberatung fachkundig und professionell zur Seite. Betriebswirtschaftliche Themen wie Existenzgründungsplanung, Buchführungskontrollen oder Ergebnisverbesserungsanalysen gehören ebenso zum Aufgabengebiet des Teams wie Fragen zur Unternehmensnachfolge, Unternehmensbewertung oder zur Erbschafts- und Schenkungssteuer. Das Team der ASK Steuerberatung stellt ihren Mandanten ihr vereintes Wissen zur Verfügung, um jedes Mandat adäquat und individuell bearbeiten zu können.

Die fachliche Qualifikation eines kompetenten Steuerberaters

Wie oben bereits dargelegt, sollten Sie bei allen unternehmerischen Fragen einen Steuerberater aufsuchen, der sich auf Firmen, Gewerbetreibende und Freiberufler spezialisiert hat. Ein Steuerberater mit einer Spezialisierung wird in aller Regel auf viele Jahre Erfahrung und viele Klienten zurückblicken dürfen. Auch die dauerhafte Weiterbildung der Angestellten sowie der Steuerberater stellt sicher, dass unser Team den hohen Ansprüchen unserer Mandanten Rechnung trägt.

Der Steuerberater in der ASK Steuerberatung in Hannover haben natürlich beides, sowohl die fachliche Ausbildung im Studium als auch die entsprechende Erfahrung in der steuerlichen Fallbearbeitung. Bei weiteren Fragen stehen ihm Kollegen aus der Kanzlei mit Rat und Tat zur Seite. Unser Steuerberater kann aus dem vollen Wissenspool des gesamten Teams in der Kanzlei verfügen und damit auch ganz spezielle Fragen und Fälle lösen.

Zur Qualifikation eines guten Steuerberaters gehören darüber hinaus auch Publikationen und Veröffentlichungen, etwa in Blogs oder Fachzeitschriften, denn ein guter Steuerberater scheut die geistige Auseinandersetzung mit Kollegen auch in der Öffentlichkeit nicht. Auch auf diesem Gebiet kann unser unsere ASK Steuerberatungskanzlei durchaus punkten und schreibt sowohl in den einschlägigen sozialen Netzwerken als auch in den Fachzeitschriften Artikel zu speziellen Fragen des steuerlichen Betreuung und Beratung von Unternehmen. Ferner hat Herr Keulemann jahrelange Erfahrung als Dozent. Darüber hinaus ist eine ständige, qualifizierte Weiterbildung unserer Teammitarbeiter eine Selbstverständlichkeit, denn nur wer über einen Wissenstand auf der Höhe der Zeit verfügt, kann auch qualifiziert beraten.

Der persönliche Aspekt: die soziale Kompetenz

Die Kriterien für die Wahl eines guten Steuerberaters haben wir jetzt in allen Einzelheiten beleuchtet. Nun kommen wir zu Faktoren, die für Sie persönlich wichtig sind und dafür, dass Sie sich als Mandant gut aufgehoben und beraten fühlen. Der beste Steuerberater ist immer der, der Ihnen persönlich das Gefühl gibt, Sie stünden im Mittelpunkt aller seiner Bemühungen. Bei diesem Aspekt entscheidet Ihr Bauchgefühl, denn hier ist die soziale Kompetenz des Steuerberaters gefragt. Sie müssen für sich entscheiden, ob der Steuerberater kompetent wirkt und alle Ihre Fragen umfänglich und verständlich beantwortet. Wie schnell bekommen Sie einen Termin? Wie lange nimmt sich Ihr Steuerberater für Sie Zeit und erscheint Ihnen dieses Zeitfenster ausreichend? Fühlen Sie sich gut informiert über die einzelnen Schritte bei der Bearbeitung des Mandats? Ist auch die Höhe der finanziellen Aufwände für dieses Mandat kein Geheimnis, sondern auch Gegenstand der vertrauensvollen Beratungsgespräche?

Diese Faktoren sind, neben der fachlichen Qualifikation und der Erfahrung, von entscheidender Bedeutung, wie wohl und aufgehoben Sie sich als Mandant fühlen. Bewertungen im Internet auf Portalen wie kundentests.com können Ihnen gegebenenfalls Anhaltspunkte über die soziale Kompetenz des jeweiligen Steuerberaters geben. (Hinsichtlich der fachlichen Kompetenz sind die Bewertungen im Netz jedoch nur wenig aussagekräftig.) Entscheidend ist jedoch ihre individuelle Einschätzung der Kanzlei und des jeweiligen Steuerberaters.

Für den Steuerberater in der ASK Steuerberatung in Hannover stehen Sie als Mensch im Vordergrund, mit Ihren persönlichen Fragen, Wünschen und Problemen. Die Mitarbeiter der ASK Steuerberatung garantieren für eine auf Sie individuell zugeschnittene Beratung mit Herzblut. Unser Ziel ist eine vertrauensvolle und nachhaltige Zusammenarbeit mit unserer gesamten Kanzlei, wenn möglich auch über viele Jahre. Dafür nehmen wir uns gern Zeit und stellen Ihnen unser gesamtes Know-How zur Verfügung. Zur Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit gehört auch die Transparenz über Ihre finanziellen Aufwände. Wir möchten Sie als Privatperson, als Arbeitnehmer oder als Unternehmer umfassend und persönlich beraten. Das ist unser Ziel und unsere Leidenschaft.

Die ASK Steuerberatung Hannover – was wir für Sie tun können

In unserer Kanzlei verfügen wir über die Fachkräfte, mit denen wir Ihr Mandat; bzw. Fragen zum Thema der Steuerberatung, Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss erfolgsorientiert bearbeiten können. Unsere Steuerberater verfügen selbstverständlich über die entsprechende universitäre Ausbildung und auf einen großen Erfahrungsschatz bezüglich bereits bearbeiteter Klienten. Außerdem sind wir mit und in unserer Kanzlei so gut vernetzt, so dass auch Fragen, die über klassische Steuerberatung bei Sonderfragen hinausgehen, problemlos zeitnah respondiert werden können.
Mit dem Wissen, das wir durch entsprechende Weiterbildung immer wieder auf den neuesten Stand bringen, der Erfahrung und einem hochqualifizierten Team sowie unserem breitgefächerten Expertennetzwerk haben wir schon viele Mandate erfolgreich in allen Fragen der Steuerberatung helfen können.
In unserer Kanzlei werden Sie als Mensch mit Fragen, Wünschen Hoffnungen und auch Problemen wahrgenommen, die wir mit Ihnen zusammen lösen möchten. Sie werden nicht als Aktenzeichen erfasst, sondern wir möchten mit Ihnen wirklich kommunizieren, Ihnen beistehen und uns für Ihre speziellen steuerlichen Fragen und Probleme Zeit nehmen. Kurz gesagt: Bei uns finden Sie all das, was einen guten Steuerberater ausmacht.

Zusammenfassung

In diesem Artikel wurde zusammengetragen, was den “besten” Steuerberater in Hannover ausmacht. Dazu gehören zunächst die objektiven Kriterien, wie der Titel Steuerberater, der besagt, dass der jeweilige Steuerberater über einen entsprechenden akademischen Abschluss und Erfahrung in diesem steuerlichen Gebiet verfügt. Zu einem guten Steuerberater und einer guten Kanzlei gehört aber noch mehr, nämlich soziale Kompetenzen in der Kommunikation und im Umgang mit Menschen, denn ein guter Steuerberater wird Sie als ganzen Menschen wahrnehmen und Ihnen das gute Gefühl geben, dass Sie dort gut und richtig aufgehoben sind.
Die ASK Steuerberatung in Hannover freut sich darauf, Sie als Mandanten begrüßen zu können. Wir kämpfen mit Leidenschaft für Ihr Steuerrecht, holen für Sie das Optimale heraus und stehen Ihnen bei Ihren allen steuerlichen Fragen und Problemen mit Rat und Tat zur Seite. Auch unsere Berliner Kanzlei als Steuerberatung Berlin ist den Mandanten in der Bundeshauptstadt immer gerne behilflich. Mit freundlicher Unterstützung von Lead Generierung.

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Steuerberater Gehrden – Ihre ASK Steuerberatung aus Hannover.

Seriöse Steuerberatung mit ASK

Mit der ASK Steuerberatung finden Sie einen erfahrenen Ansprechpartner für Unternehmen und Privatpersonen. Wir beschäftigen uns im Rahmen der Konsultation nicht nur genau mit Ihren Steuerangelegenheiten, Sie bekommen auch Hinweise für eventuelle Verbesserungen.

Benötigen Sie Hilfe bei betriebswirtschaftlichen Fragestellungen oder Investmentfragen? Mit den Erfahrungswerten und eingehenden Kenntnissen unserer Mitarbeiter erhalten Sie ein optimales Lösungskonzept. Zu der passenden Rechtsform Ihrer Unternehmung beraten wir Mandanten gerne ebenso. Eine rechtliche Unterstützung ist darüber hinaus ebenso möglich.

Benötigen Sie Hilfe für besondere Themengebiete im Bereich Steuern? Unsere Kanzlei bietet Ihnen alle nötigen Unterlagen und Dienstleistungen.

Steuerberatung Gehrden

Die ASK Steuerberatung ermöglicht sachkundige Leistungen für Gehrden

Der Ort Gehrden hat 14.418 Einwohner und in etwa 610 Firmen. Mandanten aus Gehrden nützen mit uns Leistungen wie steuerliche Planung, Restrukturierung im Unternehmen und Vergleichsrechnung der Steuern. Wesentliche Leistungen sind auch Lohnbuchhaltung, die Geschäftsbuchhaltung und wirtschaftliche Analysen für jede Form von Betrieb.

Finanzbuchhaltung
Steuerberatung
Insolvenzsanierung
Existenzgründung
Betriebswirtschaft

Unternehmensbewertung
Unternehmensnachfolge
Erbschaftssteuer
Jahresabschluss
Weitere Steuerberater Leistungen

Unsere Aufgaben als Steuerberatung für Sie aus Gehrden

Der Berater berät seinen Mandanten bspw. zu der angemessenen Rechtsform seines Unternehmens. Möglich ist eine Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft – oder eine Kombination beider Formen.

Hierbei ist zudem hervorzuheben, dass wir innerhalb unserer Betreuung untersuchen, ob sich Investitionen längerfristig rentieren. Bei Finanzierungen erörtern wir sämtliche Optionen. Bei verkehrten Steuerbescheiden vom Finanzgericht ermöglichen wir ebenfalls Hilfe. So stellen wir sicher, dass Sie letzten Endes von Ihrem Anspruch Gebrauch machen können.

Eine Kanzlei die sich abhebt

Die ASK Steuerberatung für Gehrden bietet sämtliche notwendigen Qualifikationen im steuerlichen Bereich mit aktuell zehn Mitarbeitern. Eine Expertin für Gehaltsabrechnung ist auch im Team. Unsere Kanzlei verbindet Zeitgemäßes mit Tradition, wodurch wir unseren Klienten viele Vorzüge bieten. Der Themenkreis Betriebswirtschaft und Gesellschaftsrecht wird des Weiteren ebenso berücksichtigt. Hunderte Auftraggeber benützen jeden Monat unsere Hilfestellung und gut 40 Auftraggeber lassen in unserer Kanzlei die Finanzbuchhaltung durchführen.

An Unternehmern beraten wir meistens die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Handwerker-GmbH, Herstellerbetriebe und Handelsunternehmen. Freiberufler wie Apotheker, Lehrer, Mediziner und sonstige Mandanten betreuen wir ebenfalls. Durch eine direkte Kundenkommunikation und angemessenen Zeitaufwand können wir auf sämtliche Fragestellungen eingehen. Mandanten erhalten hierbei einen individuellen Partner, der allzeit kontaktierbar ist und selbstverständlich jegliche Fragen beantwortet.
Unsere Wissensressourcen für die Steuerberatung

Außer umfangreicher Literatur, Steuergesetzen und Erläuterungen verwenden wir in der Steuerkanzlei auch unterschiedliche Software-Programme. Durch Datenbanken der Verlage Haufe und Beck haben wir außerdem Zugriff auf breit gefächerte zusätzliche Aufstellungen und Bemerkungen. Vervollständigt wird all dies mit der CS Plus Software für Steuerzahlung und Finanzen und das SBS Lohnprogramm. Regelmäßig in unserer Kanzlei eingesetzt werden zudem die Microsoft Office Produkte.
Steuerberatung mit Sachkenntnis

In unserer Arbeit liegt der Kernbereich auf kleinen und mittelständischen Betrieben. Betreut werden GmbH, OHG, Aktiengesellschaft und weitere Rechtsformen. Auf dem Gebiet Vermietung oder Verpachtung beraten wir auch Privatpersonen. Unser Team bespricht auch die Buchführung bei eigenverantwortlichen Tätigkeiten.
Unsere Betreuung

Die Steuerberatung ist nötig um den Mandanten auf seine steuerliche Situation aufmerksam zu machen und dazu aufzuklären. Steuern sollten so niedrig wie möglich bleiben, weswegen wir im Beratungsgespräch stets nach der bestmöglichen Lösung suchen.

Mandanten bekommen immer eine individuelle Beratung. Das ist zwingend nötig, damit wir den jeweiligen Sachverhalt präzise feststellen können. Bei einer steuerlichen Beratung ohne guten Kundenkontakt könnten Einzelheiten übersehen werden und so ungünstige Aspekte entstehen. Wir decken hierbei auch zusätzliche Aspekte ab. Um die Zeit bestmöglich einzusetzen erhalten Klienten vorher fernmündlich mitgeteilt, was für Informationen erforderlich sind.

Sehr bedeutend sind selbstverständlich der Steuerbescheid bzw. die Steuererklärung. Ein Firmeninhaber sollte außerdem seine Jahresbilanz und sonstige Informationen über seinen Betrieb zum vereinbarten Termin dabei haben. Unser Ziel im Verlauf der Steuerberatung ist dabei die Vereinfachung für unsere Mandanten, damit jene sich auf ihr alltägliches Hauptgeschäft fokussieren können. Wir, die ASK Steuerberatung, arbeiten dabei natürlich nicht nur für Klienten aus Gehrden sondern auch aus Wennigsen sowie Steuerberatung Springe.

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ASK Steuerberater Hannover Vinnhorst Steuerberatung

ASK ermöglicht individuelle Steuerberatung

Wenn Sie für sich privat oder für Ihr Unternehmen eine Betreuung bezüglich Ihrer Steuern brauchen, dann erhalten Sie in unserer Steuerkanzlei einen professionellen Ansprechpartner. Wir beschäftigen uns im Zuge der Konsultation nicht nur genau mit Ihren Steuern, Sie bekommen auch Ratschläge für eventuelle Optimierungen.

Haben Sie Problemstellungen bei einer Finanzierung oder betriebswirtschaftliche Herausforderungen? Wir bieten kompetente Teammitglieder mit hilfreichen Lösungen. Zu der angemessenen Rechtsform für Ihr Unternehmen betreuen wir Klienten gern auch. Auch eine rechtliche Unterstützung gehört mit zum Leistungsspektrum.

Benötigen Sie Unterstützung für besondere Themenbereiche im Bereich Steuern? Unsere Kanzlei ermöglicht Ihnen alle nötigen Daten und Leistungen.

Die Leistungsbandbreite als Steuerberater für Hannover Vinnhorst durch die ASK Steuerberatung.

Der 7220 Bewohner starke Stadtbezirk Vinnhorst ist momentan Heimat von einigen Firmen. Mandanten aus Vinnhorst beanspruchen mit und durch uns Leistungen, wie steuerliche Planung, Restrukturierung im Betrieb und Gegenüberstellungsrechnung Ihrer Steuerzahlung. Wesentliche Leistungsangebote sind auch Gehaltsabrechnung, die Geschäftsbuchhaltung sowie wirtschaftliche Begutachtungen für jede Art von Unternehmen.

Kompetenz in der Steuerberatung für Hannover Vinnhorst

Klienten mit einer Unternehmung nützen Beratung in Sachen angemessene Rechtsform. Möglich ist die Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft – oder eine Kombination beider Formen.

Dabei ist außerdem zu erwähnen, dass wir innerhalb unserer Besprechung beurteilen, ob sich Kapitalanlagen nachhaltig bezahlt machen werden. Bei Finanzierungen besprechen wir alle Gelegenheiten. Bei verkehrten Steuerbescheiden vom Finanzgericht bieten wir ebenso Unterstützung. Auf diese Weise gewährleisten wir, dass Sie letzten Endes von Ihrem Anspruch Gebrauch machen können.

Eine Kanzlei die sich abhebt

Mit etwa zehn Mitarbeitern ermöglicht die ASK Steuerberatung für Hannover Vinnhorst jegliche benötigten Kompetenzen im Bereich Steuern. In unserem Mitarbeiterteam befindet sich darüber hinaus eine Fachfrau für die Gehaltsabrechnung. Klienten nützen zahlreiche Vorteile dank der Vielseitigkeit in unserer Tätigkeit. Das Thema Betriebswirtschaft und Gesellschaftsrecht wird auch gleichermaßen beachtet. Jeden Monat betreuen wir hunderte Mandanten, von denen über 40 Mandanten sind, für die unsere Kanzlei zusätzlich die Geschäftsbuchhaltung übernimmt.

Für Produktionsunternehmen und auch Händler, aber auch für die GmbH oder die Handwerker-GmbH ist unsere Steuerberatung möglich. Zu den Klienten gehören darüber hinaus Freiberufler. Wir nehmen uns viel Zeit um in direkter Kundenkommunikation sämtliche Feinheiten zu erarbeiten. Allen unserer Mandanten steht ein individueller Ansprechpartner bei, der nicht bloß Fragestellungen beantwortet, sondern auch jederzeit erreichbar bleibt.

Steuerliche Beratung auf Basis von wichtigen Arbeitsmitteln

Unserer Steuerkanzlei stehen außer einer umfangreichen Literatur, Steuergesetzen und Anmerkungen auch diverse Software-Programme zur Verfügung. Auch haben wir umfängliche zusätzliche Aufstellungen und Kommentare. Auch die CS Plus Software für Steuerzahlung und Finanzen und die Entgeltabrechnung mit SBS nutzen wir. Normalerweise in unserer Steuerkanzlei eingesetzt werden außerdem die Microsoft Office Produkte.

Expertise für Steuerberatung

Den Fokus unserer Arbeit legen wir in erster Linie auf kleine und mittelständische Unternehmen. Das sind Einzelunternehmen als Gesellschaft mit beschränkter Haftung, OHG, AG und sonstige. Auch Privatpersonen erhalten Unterstützung, bspw. für Vermietung oder Verpachtung und für die Finanzplanung. Mit Freiberuflern prüft unser Team die Rechnungen von Überschüssen und sonstigen selbständigen Tätigkeiten.

Die Unterstützung

Wir möchten, dass unsere Klienten ihre steuerliche Konstellation verstehen. Damit die Steuerzahlungen letzten Endes möglichst niedrig bleiben, suchen wir im Rahmen der Steuerberatung gemeinsam mit unseren Mandanten während des Beratungsgespräches nach einem Lösungskonzept.

Klienten bekommen allzeit eine persönliche Betreuung. Damit wir die Sachlage präzise aufnehmen können ist dies auch unbedingt notwendig. Anderenfalls könnten Einzelheiten übersehen werden und Nachteile für den Klienten auftreten. Wir decken dabei auch sonstige Aspekte ab. Um die Zeit ideal einzusetzen erhalten Klienten vorweg telefonisch mitgeteilt, was für Unterlagen notwendig sind.

Besonders relevant sind selbstverständlich der Steuerbescheid oder die Steuererklärung. Ein Firmeninhaber sollte des Weiteren seine Bilanz und sonstige Dokumente über seinen Betrieb zum abgesprochenen Besprechungstermin dabei haben. Wir möchten mit unserer Steuerberatung stets eine Vereinfachung für unsere Klienten erreichen. Wir, die ASK Steuerberatung, arbeiten hierbei natürlich nicht bloß für Klienten aus Vinnhorst sondern auch aus Uetze.

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