Steuerinfos digital für unsere Mandanten der ASK Steuerberatung in Hannover.

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Neuregelung der Grundsteuer und wie Ihre Steuerkanzlei bei der Grundsteuerreform dabei helfen kann – Opi.Tax. als Software Lösung.

Die Grundsteuer wird in der Grundsteuerreform neu geregelt. Auf den ersten Hauptfeststellungszeitpunkt am 1. Januar 2022 muss bundesweit eine Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erfolgen. Die Bewertung erfolgt künftig anhand der Grundsteuerwerte (bzw. vergleichbarer Werte nach Länderrecht) anstelle der bisherigen Einheitswerte. Die Grundstückseigentümer:innen werden von der Finanzbehörde zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte aufgefordert. Die Anwendung der Werte als Basis für die Grundsteuer erfolgt ab dem 1. Januar 2025. Was können Steuerkanzleien zur Umsetzung der Grundsteuerreform beitragen und wie können sie ihren Mandanten helfen?

Eins ist sicher, die Grundsteuerreform wird enorme Wellen schlagen. Viele Steuerberater Kanzleien machen sich auf die Suche nach einer Softwarelösung. Doch wer Opti.Tax nutzt, kann sich entspannen. Für die Berechnung der Grundsteuer werden bis heute völlig veraltete Daten verwendet. Über die letzten Jahrzehnte haben sich die Grundstückswerte völlig unterschiedlich entwickelt. So werden heute gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt.

Auch künftig wird die Grundsteuer mit der Formel berechnet: Wert × Steuermesszahl × Hebesatz. Allerdings werden die drei Faktoren aktualisiert und zur weiteren Optimierung angepasst.

Wert: Der Grundbesitzwert wird neu berechnet. Die Faktoren: der Bodenrichtwert und die Höhe der Nettokaltmiete.

Steuermesszahl: Die enormen Wertsteigerungen seit 1935 bzw. 1964 müssen ausgeglichen werden. Dafür wird die Steuermesszahl auf weniger als ein Zehntel des bisherigen Werts gesenkt.

Hebesatz: Verändert sich in einer Kommune aufgrund der Reform das Grundsteueraufkommen, kann sie mithilfe des Hebesatzes die Veränderung ausgleichen. Ziel ist es, dass Kommunen insgesamt nach den Neubewertungen genauso viel Grundsteuern einnehmen wie vorher.

Neue Grundsteuer muss ab 2025 (Grundsteuerreform) gezahlt werden.

Die neue Grundsteuer muss ab dem 1. Januar 2025 gezahlt werden. Das bedeutet, dass bis dahin möglichst alle Neuberechnungen abgeschlossen sein müssen. Zwar soll die Gesamtheit der Steuerzahlenden nach der Reform nicht mehr oder weniger Grundsteuer bezahlen. Allerdings muss im Einzelnen jede Grundsteuer neu berechnet werden.
Was bedeutet die neue Grundsteuer für Steuerberatungen?
Die Neuberechnung der Grundsteuer muss durchgeführt werden. Es gibt keine Möglichkeit, sich dem zu entziehen. Jede individuelle Grundsteuerzahlung wird sich ändern. Dies bedeutet für Steuerberatungen:

– Mandanten werden sich melden, um die Grundsteuer neu berechnen zu lassen
– Mandanten werden mit Fragen auf ihren Steuerberater zugehen
– Rechtzeitig mit der Neuberechnung zu beginnen
– Ohne spezielle Grundsteuer-Software geht nichts
– Welche Grundsteuer-Software ist die richtige und was muss sie können?

Eine gute Software zur Berechnung der Grundsteuer muss drei wichtige Kriterien erfüllen:

1. Aktualität: Die Grundsteuer wird durch viele Faktoren beeinflusst. Auch die Gesetzeslage kann sich immer wieder ändern. Deshalb ist es wichtig, eine Software zu wählen, die vom Anbieter stets aktualisiert und auf den neuesten Stand gebracht wird.

2. Kanzleisoftware-Anbindung: Die DATEV zum Beispiel wird keine Software-Lösung für das Thema Grundsteuer anbieten. Um möglichst effizient, zeitsparend und medienbruchfrei arbeiten zu können, empfiehlt sich also eine Anwendung mit Anbindung der Kanzleisoftware, bei DATEV via DATEVconnect.

3. Integrierte Lösung: Integrierte Lösungen sind Programme, die zu einer Programmfamilie gehören. Bekannte Beispiele sind MS Office oder die Adobe-Lösungen. Dem gegenüber stehen Insellösungen, also einzelne Produkte für einzelne Aufgaben. Solche Insellösungen bergen gleich mehrere Risiken:

– Fehlende Schnittstellen: Insellösungen bieten oft eine begrenzte Anzahl an Schnittstellen an.
– Eingeschränkte Funktionalitäten: Insellösungen beschränken sich auf das Thema, mit dem sich gerade am meisten verdienen lässt.
– Kurzlebigkeit: Für Anbieter von Insellösungen lohnt es sich meistens nicht, die Software über Jahre kostenlos aktuell zu halten.

Eine integrierte Lösung bietet da wesentlich mehr, da diese innerhalb eines Ökosystems reibungslos und zuverlässig funktioniert. Genau solch eine Lösung ist Opti.Tax.

Was kann Opti.Tax?

Die Software Opti.Tax von hsp ist die Allzweckwaffe fürs elektronische Rechnungswesen. Mit den zahlreichen Modulen der Software erledigen deutschlandweit Kanzleien und Büros für Steuerberatung, Digitalisierungsberatung, Wirtschaftsprüfung und Co. so einfach wie nie die vielfältigsten Themen: u. a. Verfahrens- und Prozessdokumentation, Verrechnungspreisdokumentation, Tax Compliance Management System, Internes Kontrollsystem (IKS), Dokumentation der Kassenführung, Geldwäsche-Dokumentation – und nun auch die Grundsteuer.

Vorteile des Moduls Grundsteuer in Opti.Tax

Inklusive DATEV-Schnittstelle:. Durch die integrierte DATEV-Anbindung können Sie ganz bequem aus der Software heraus Mandanten- und bereits vorhandene Grundstücksdaten abrufen und abgleichen.
Nie dagewesener Komfort dank Cloud: Informationen oder Daten vom Mandanten einholen, Fragen stellen und beantworten – erledigen Sie alles innerhalb der Software mit der Opti.Tax Cloud.
d.velop-Integration für digitale Signaturen: Im Zuge der Grundsteuer-Neuberechnungen müssen etliche Dokumente unterzeichnet und verschickt werden. Mit Opti.Tax geht’s vollständig ohne Papier – dank der integrierten Lösung d.velop sign für juristisch gültige digitale Signaturen.

Vollständig, sicher und aktuell: Mit dem Modul Grundsteuer erledigen Sie das Thema Grundsteuer komplett. Denn es bietet durchdachte Funktionen, die andere nicht bieten.

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Das Karlsruher Bundesverfassungsgericht erklärt zu hohe Steuerzinsen seit 2014 für verfassungswidrig.

Diese Entscheidung gilt für Steuernachzahlungen ebenso wie für Erstattungen. Der Zinssatz von sechs Prozent sei “evident realitätsfern”, so die Richter des Bundesverfassungsgerichts.

Die hohen Steuerzinsen von sechs Prozent im Jahr sind, angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase, seit 2014 schlichtweg verfassungswidrig. Das gelte für Zinsen auf Steuernachzahlungen sowie auf Steuererstattungen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit. Es ordnete eine rückwirkende Korrektur an, welche jedoch lediglich alle noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheide für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2019 betrifft. Der Gesetzgeber hat für die Neuregelung bis 31. Juli 2022 Zeit (Az.: 1 BvR 2237/14 u. a.).

Die sind bei der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- und Gewerbesteuer

Die Zinsen gibt es bei der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Sie werden fällig, wenn sich eine Steuernachzahlung oder Steuererstattung um mehr als 15 Monate verzögert. Im ersten Fall profitiert der Fiskus, im zweiten der Steuerzahler. Die Höhe liegt seit Jahrzehnten unverändert bei sechs Prozent. In der historischen Niedrigzinsphase nach Ausbruch der Finanzkrise 2008 war dadurch eine viel kritisierte Schieflage entstanden: Denn die Zinsen sollen potenzielle Gewinne ausgleichen, die in dieser Höhe am Kapitalmarkt derzeit gar nicht zu erzielen sind.

Da die Karlsruher Entscheidung auch die Erstattungen umfasst, werden wohl nicht alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler profitieren. Wer nachzahlen musste, dürfte einen Teil der Zinsen zurückbekommen. Aber wer vom Finanzamt zu viel gezahlte Steuern zurückerhalten hat, wird möglicherweise die Verzinsung teilweise zurückzahlen müssen.

Für die Zeit von 2014 bis 2018 beließen die Richterinnen und Richter des Ersten Senats die beanstandete Vorschrift in Kraft. Hier sei der Gesetzgeber nicht verpflichtet, rückwirkend eine verfassungsgemäße Regelung zu schaffen. In den Jahren bis 2013 waren die allgemeinen Zinsen zwar auch schon in den Keller gegangen. Damals sei der starre Zinssatz aber “noch in einem rechten Verhältnis” gewesen, hieß es. Spätestens seit 2014 sei er aber “evident realitätsfern”.

Selbst der Bundesfinanzhof hatte bereits 2018 die Verfassungsmäßigkeit der hohen Zinsen infrage gestellt. Wegen dieser Entscheidungen und der unklaren Rechtslage haben die Finanzämter die Zinsen seit Mai 2019 auch lediglich vorläufig festgesetzt. Dies bedeutet, die Bescheide können nun nachträglich geändert werden. Außerdem hatten die Behörden in bestimmten Fällen vorläufig auf das Eintreiben der Zinsen verzichtet.

In Karlsruhe hatten zwei Unternehmen geklagt, welche nach einer Steuerprüfung allein Zinsen in sechsstelliger Höhe nachzahlen sollten. Da es hier um Zeiträume zwischen 2010 und 2014 ging, hatte nur eine dieser Verfassungsbeschwerden teilweise Erfolg.

Sie haben Fragen zum Thema Steuerzinsen? Dann vereinbaren Sie doch einfach einen Gesprächstermin mit einem unserer kompetenten ASK Steuerberater Hannover.

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So sparen Sie Schenkungssteuer bei der Vermögensübertragung.

Schenkung oder Erbschaft – gibt es da einen Unterschied? Das Gesetz unterscheidet steuerlich nicht zwischen Schenkung und Erbschaft, in beiden Fällen fallen gleich hohe Steuern an. Der wesentliche Unterschied ist aber: Eine Schenkung kann in mehren Schritten erfolgen, eine Erbschaft nur einmal. So verändert sich auch der fällige Steuersatz bei der Schenkungssteuer. Informationen dazu erhalten Sie bei Experten wie der ASK Steuerberatung in Hannover.

Verschenken oder Vererben? Gerade, wenn Sie ein Vermögen aufgebaut haben, wollen Sie das wohl in möglichst ungekürzter Form an Ihre Erben weitergeben. Dabei sind die Steuersätze in beiden Fällen gleich. Dennoch kann Verschenken gegenüber dem Vererben wesentliche Vorteile haben, da man die speziellen Regelungen in der Schenkungssteuer gegenüber der Erbschaftssteuer ausnutzen kann.

Schenkungssteuer

Persönlicher Freibetrag

Entscheidend ist in diesem Zusammenhang einerseits der persönliche Freibetrag, andererseits sind aber auch die Steuerklassen, die Anwendung finden, von Bedeutung. So darf etwa bei einer Schenkung der persönliche Freibetrag alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden. Bei einer Erbschaft gilt dieser Freibetrag naturgemäß nur einmal. Das bedeutet: Beginnt man schon zu Lebzeiten, sein Vermögen an die Erben zu übertragen, kann man wesentliche Teile des Vermögens sehr steuerschonend übertragen. Zur Frage des persönlichen Freibetrags ist natürlich der Rat von Experten unerlässlich – die ASK Steuerberatung in Hannover berät Sie in Zusammenhang mit allen Fragen der Schenkungssteuer sehr gerne.

Unterschiedliche Steuerklassen

Ganz wesentlich sind auch die unterschiedlichen Steuerklassen, die es beim Schenken und Erben zu berücksichtigen gilt. So steigt die Schenkungssteuer mit abnehmendem Verwandtschaftsgrad zusehends an. Steuerlast, aber auch Freibetrag sind bei Verwandten ersten Grades, also dem Ehepartner und den Kindern sehr niedrig, will man allerdings an eine Lebensgefährtin oder auch Patenkinder etwas verschenken, steigt der Steuersatz schnell in ungeahnte Höhen. Denn grundsätzlich gibt es drei Steuerklassen: In die Klasse I fallen Kinder, Ehepartner und Eltern, in der Klasse II werden Geschwister, Nichten, Neffen, Enkel und Großeltern eingestuft. Alle anderen Beschenkten fallen in die Steuerklasse III. Natürlich sind Steuersätze und Freibeträge von Stufe zu Stufe unattraktiver. Das heißt, die Steuersätze steigen und die Freibeträge sinken. Dennoch können Sie auch hier effiziente Regelungen treffen. Wichtig ist dabei, sich rechtzeitig beraten zu lassen, etwa von den Experten der ASK Steuerberatung in Hannover.

Verschenken von Bargeld

Da die Schenkungssteuer bis zu 43 % betragen kann, ist es ratsam, die Freibeträge, welche bei nahen Verwandten bis zu 500.000 Euro ausmachen, auszunutzen. So kann schon zu Lebzeiten Bargeld als Schenkung an nahe Verwandte oder auch andere nahestehende Personen vermacht werden, ohne dass dies die Besteuerung im Falle einer Erbschaft berührt. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, Nahestehenden, also etwa Kindern, immer wieder Geldbeträge je nach Bedarf zu schenken, die dann allerdings in das Erbe einfließen. So können erbberechtigte Kinder dann unterschiedliche Geldbeträge erhalten haben, welche letztlich aber beim Erbanspruch berücksichtigt werden, sofern sie vorher ausreichend dokumentiert werden. Dazu bedarf es natürlich einer rechtlichen Absicherung, die die Experten der ASK Steuerberatung in Hannover für Sie gerne übernehmen.

Immobilien verschenken

Wer Immobilien besitzt und diese an seine Erben weitergeben möchte, kann auch hier schon zu Lebzeiten durch eine Schenkung klare Verhältnisse schaffen. Dabei ist es allerdings wichtig, darauf zu achten, dass es nicht zu Immobilien mit mehrfachen Eigentümern kommt. Gleichwertige Immobilien können unter den Beschenkten daher auch gleichmäßig aufgeteilt werden, eine Liegenschaft zu gleichen Teilen an mehrere Begünstigte zu verschenken wird allerdings zu Problemen führen. Einen Ausweg böte hier die Installierung einer Vermietungs- oder Verwertungsgesellschaft, unter deren Dach alle Immobilien vereint sind. Dann kann die Gesellschaft zu gleichen Teilen als Schenkung vermacht werden, der Immobilienbesitzbleibt davon unberührt. Verschenkt man nun nur Teile der Gesellschaft zu Lebzeiten, kann man auch vieles an Schenkungssteuer sparen, da man Freibeträge unter Umständen mehrfach ausnutzen kann und auch niedrigere Steuerklassen ausnutzen kann.

Unternehmensanteile verschenken

Wer ein Unternehmen besitzt, hat selbstverständlich Interesse daran, dass es zu einem geordneten Betriebsübergang kommt und der Betrieb bei der Übergabe nicht durch unverhältnismäßige Zahlungen für Schenkungs- oder Erbschaftssteuer über Gebühr belastet wird. Der Gesetzgeber hat daher gerade für Betriebsübergaben Regelungen geschaffen, die die Steuerlast für den Betrieb, aber auch den Übernehmenden möglichst gering halten. Es gibt bei Betriebsübergaben sehr hohe Freibeträge und große Gestaltungsmöglichkeiten. Daher empfiehlt es sich, diese bereits zu Lebzeiten in Form einer Schenkung im Einvernehmen mit dem Übernehmer durchzuführen. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass bei den anfallenden Steuern – etwa der Schenkungssteuer – auch wirklich die effizienteste Lösung für alle Seiten gefunden wird. Notwendig dafür ist natürlich eine fundierte Beratung, die Ihnen die ASK Steuerberatung in Hannover bieten kann.

Schenken ist also nicht wirklich leichter als Vererben, aber es bietet Vorteile, wenn Sie vorausschauend planen und die richtige und kompetente Beratung haben. Auf jeden Fall haben Sie durch eine Schenkung mehr Gestaltungsmöglichkeiten, als durch Vererben, da Sie noch zu Lebzeiten korrigierend eingreifen und auf aktuelle Situationen reagieren können. Entscheidend dabei ist eine fachkundige Beratung, wie Sie etwa die ASK Steuerberatung in Hannover anbietet.

Richtig schenken mit der ASK Steuerberatung

Mit der Vermögensübertragung müssen Sie nicht bis zum Lebensende warten – es kann auch schon eine Schenkung zu Lebzeiten sein. Oder mehrere, denn so können Sie Schenkungssteuer sparen und so noch mehr von Ihrem Vermögen Ihren Nachfolgern hinterlassen.

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