Tags:Erben,Erbschaftssteuer,Schenkungssteuer,Steuerberater Hannover,Steuerberatung Hannover,Verschenken Related posts Werbungskosten Arbeitszimmer (0) Wenn das Finanzamt gegen den Datenschutz verstößt. (0) Was gilt für tarifliche Zuschüsse in Bezug auf steuerfreie Einkünfte. (0) Unternehmensnachfolge bei Erbengemeinschaft. (0) Steuerfolgen von inkongruenten Gewinnausschüttungen einer GmbH. (0)
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So sparen Sie Schenkungssteuer bei der Vermögensübertragung.
Schenkung oder Erbschaft – gibt es da einen Unterschied? Das Gesetz unterscheidet steuerlich nicht zwischen Schenkung und Erbschaft, in beiden Fällen fallen gleich hohe Steuern an. Der wesentliche Unterschied ist aber: Eine Schenkung kann in mehren Schritten erfolgen, eine Erbschaft nur einmal. So verändert sich auch der fällige Steuersatz bei der Schenkungssteuer. Informationen dazu erhalten Sie bei Experten wie der ASK Steuerberatung in Hannover.
Verschenken oder Vererben? Gerade, wenn Sie ein Vermögen aufgebaut haben, wollen Sie das wohl in möglichst ungekürzter Form an Ihre Erben weitergeben. Dabei sind die Steuersätze in beiden Fällen gleich. Dennoch kann Verschenken gegenüber dem Vererben wesentliche Vorteile haben, da man die speziellen Regelungen in der Schenkungssteuer gegenüber der Erbschaftssteuer ausnutzen kann.
Persönlicher Freibetrag
Entscheidend ist in diesem Zusammenhang einerseits der persönliche Freibetrag, andererseits sind aber auch die Steuerklassen, die Anwendung finden, von Bedeutung. So darf etwa bei einer Schenkung der persönliche Freibetrag alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden. Bei einer Erbschaft gilt dieser Freibetrag naturgemäß nur einmal. Das bedeutet: Beginnt man schon zu Lebzeiten, sein Vermögen an die Erben zu übertragen, kann man wesentliche Teile des Vermögens sehr steuerschonend übertragen. Zur Frage des persönlichen Freibetrags ist natürlich der Rat von Experten unerlässlich – die ASK Steuerberatung in Hannover berät Sie in Zusammenhang mit allen Fragen der Schenkungssteuer sehr gerne.
Unterschiedliche Steuerklassen
Ganz wesentlich sind auch die unterschiedlichen Steuerklassen, die es beim Schenken und Erben zu berücksichtigen gilt. So steigt die Schenkungssteuer mit abnehmendem Verwandtschaftsgrad zusehends an. Steuerlast, aber auch Freibetrag sind bei Verwandten ersten Grades, also dem Ehepartner und den Kindern sehr niedrig, will man allerdings an eine Lebensgefährtin oder auch Patenkinder etwas verschenken, steigt der Steuersatz schnell in ungeahnte Höhen. Denn grundsätzlich gibt es drei Steuerklassen: In die Klasse I fallen Kinder, Ehepartner und Eltern, in der Klasse II werden Geschwister, Nichten, Neffen, Enkel und Großeltern eingestuft. Alle anderen Beschenkten fallen in die Steuerklasse III. Natürlich sind Steuersätze und Freibeträge von Stufe zu Stufe unattraktiver. Das heißt, die Steuersätze steigen und die Freibeträge sinken. Dennoch können Sie auch hier effiziente Regelungen treffen. Wichtig ist dabei, sich rechtzeitig beraten zu lassen, etwa von den Experten der ASK Steuerberatung in Hannover.
Verschenken von Bargeld
Da die Schenkungssteuer bis zu 43 % betragen kann, ist es ratsam, die Freibeträge, welche bei nahen Verwandten bis zu 500.000 Euro ausmachen, auszunutzen. So kann schon zu Lebzeiten Bargeld als Schenkung an nahe Verwandte oder auch andere nahestehende Personen vermacht werden, ohne dass dies die Besteuerung im Falle einer Erbschaft berührt. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, Nahestehenden, also etwa Kindern, immer wieder Geldbeträge je nach Bedarf zu schenken, die dann allerdings in das Erbe einfließen. So können erbberechtigte Kinder dann unterschiedliche Geldbeträge erhalten haben, welche letztlich aber beim Erbanspruch berücksichtigt werden, sofern sie vorher ausreichend dokumentiert werden. Dazu bedarf es natürlich einer rechtlichen Absicherung, die die Experten der ASK Steuerberatung in Hannover für Sie gerne übernehmen.
Immobilien verschenken
Wer Immobilien besitzt und diese an seine Erben weitergeben möchte, kann auch hier schon zu Lebzeiten durch eine Schenkung klare Verhältnisse schaffen. Dabei ist es allerdings wichtig, darauf zu achten, dass es nicht zu Immobilien mit mehrfachen Eigentümern kommt. Gleichwertige Immobilien können unter den Beschenkten daher auch gleichmäßig aufgeteilt werden, eine Liegenschaft zu gleichen Teilen an mehrere Begünstigte zu verschenken wird allerdings zu Problemen führen. Einen Ausweg böte hier die Installierung einer Vermietungs- oder Verwertungsgesellschaft, unter deren Dach alle Immobilien vereint sind. Dann kann die Gesellschaft zu gleichen Teilen als Schenkung vermacht werden, der Immobilienbesitzbleibt davon unberührt. Verschenkt man nun nur Teile der Gesellschaft zu Lebzeiten, kann man auch vieles an Schenkungssteuer sparen, da man Freibeträge unter Umständen mehrfach ausnutzen kann und auch niedrigere Steuerklassen ausnutzen kann.
Unternehmensanteile verschenken
Wer ein Unternehmen besitzt, hat selbstverständlich Interesse daran, dass es zu einem geordneten Betriebsübergang kommt und der Betrieb bei der Übergabe nicht durch unverhältnismäßige Zahlungen für Schenkungs- oder Erbschaftssteuer über Gebühr belastet wird. Der Gesetzgeber hat daher gerade für Betriebsübergaben Regelungen geschaffen, die die Steuerlast für den Betrieb, aber auch den Übernehmenden möglichst gering halten. Es gibt bei Betriebsübergaben sehr hohe Freibeträge und große Gestaltungsmöglichkeiten. Daher empfiehlt es sich, diese bereits zu Lebzeiten in Form einer Schenkung im Einvernehmen mit dem Übernehmer durchzuführen. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass bei den anfallenden Steuern – etwa der Schenkungssteuer – auch wirklich die effizienteste Lösung für alle Seiten gefunden wird. Notwendig dafür ist natürlich eine fundierte Beratung, die Ihnen die ASK Steuerberatung in Hannover bieten kann.
Schenken ist also nicht wirklich leichter als Vererben, aber es bietet Vorteile, wenn Sie vorausschauend planen und die richtige und kompetente Beratung haben. Auf jeden Fall haben Sie durch eine Schenkung mehr Gestaltungsmöglichkeiten, als durch Vererben, da Sie noch zu Lebzeiten korrigierend eingreifen und auf aktuelle Situationen reagieren können. Entscheidend dabei ist eine fachkundige Beratung, wie Sie etwa die ASK Steuerberatung in Hannover anbietet.
Richtig schenken mit der ASK Steuerberatung
Mit der Vermögensübertragung müssen Sie nicht bis zum Lebensende warten – es kann auch schon eine Schenkung zu Lebzeiten sein. Oder mehrere, denn so können Sie Schenkungssteuer sparen und so noch mehr von Ihrem Vermögen Ihren Nachfolgern hinterlassen.
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